Enga­ge­ment der Kir­chen bei Abstimmungen

Enga­ge­ment der Kir­chen bei Abstimmungen

Das Enga­ge­ment der Kir­chen für die Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve im Herbst 2020 hat poli­tisch hohe Wel­len gewor­fen und zu einer Rei­he poli­ti­scher Vor­stös­se geführt. Moniert wur­de beson­ders, dass die öffent­lich-aner­kann­ten Kir­chen öffent­li­che Mit­tel für ihre Kam­pa­gnen ein­ge­setzt hät­ten. Auch die Vor­la­gen der Abstim­mung vom 13. Juni 2021 (Initia­ti­ven für sau­be­res Trink­was­ser, gegen syn­the­ti­sche Pesti­zi­de und CO2-Gesetz) haben wie­der zu ähn­li­chen Dis­kus­sio­nen geführt. Das Bun­des­ge­richt ist auf die ein­ge­reich­ten Stimm­rechts­be­schwer­den nicht ein­ge­tre­ten, sodass eine dies­be­züg­li­che höchst­rich­ter­li­che Klä­rung unter­blie­ben ist. 

Nun liegt eine Stu­die vor, die von Dr. Lorenz Engi, frei­er Mit­ar­bei­ter am Insti­tut für Reli­gi­ons­recht der Uni­ver­si­tät Frei­burg und Pri­vat­do­zent an der Uni­ver­si­tät St. Gal­len, ver­fasst wur­de. Sie legt aus recht­li­cher Optik und mit Blick auf die Zukunft dar, wel­che Spiel­re­geln zu beach­ten sind, wenn sich aner­kann­te Kir­chen in Abstim­mungs­kämp­fen poli­tisch enga­gie­ren. Dar­in gelangt der Ver­fas­ser zum Schluss, dass sich die aner­kann­ten Kir­chen in Abstim­mungs­kämp­fen enga­gie­ren dür­fen. Dabei haben sie die Grund­sät­ze der Trans­pa­renz, der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit und der Sach­lich­keit zu beachten.

Christian Breitschmid
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