Rechtsgutachten stützt Pater

Rechtsgutachten stützt Pater

  • Die Vere­in­barung, wonach der umstrit­tene Sal­va­to­ri­an­er­pa­ter Adam Ser­afin nach Demis­sion des Gemein­deleit­ers Peter Daniels eben­falls seine Stelle ver­lieren soll, sei nicht bindend, heisst es in einem rechtlichen Gutacht­en. In Auf­trag gegeben hat es Daniel Ric, Kirchenpflegepräsi­dent von Geben­storf-Tur­gi.
  • Das Bis­tum will vor­ab keine Stel­lung zum vor­liegen­den Gutacht­en nehmen. Seit­ens der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche fol­gt das vor­liegende Gutacht­en ein­er «ein­seit­i­gen und unvoll­ständi­gen Instruk­tion».
Nach­dem unlängst der Präsi­dent des Kirchen­rates der Römisch-Katholis­chen Lan­deskriche im Aar­gau, Luc Hum­bel, den Kirchenpflegepräsi­den­ten von Geben­storf-Tur­gi, Daniel Ric, öffentlich zum Rück­tritt aufge­fordert hat­te, legt dieser nun im Stre­it um die Weit­er­führung der Anstel­lung des Sal­va­to­ri­an­er­pa­ters Adam Ser­afin ein Rechtsgutacht­en vor. Darin erk­lärt der bekan­nte alt-Bun­desrichter Peter Karlen: Die zwis­chen dem Bis­tum, den Kirchenge­mein­den und Pater Adam getrof­fene ver­tragliche Vere­in­barung, wonach der Sal­va­to­ri­an­er­pa­ter seine Stelle bei Demis­sion des Gemein­deleit­ers aufzugeben hat, «wider­spricht dem staatlichen Recht und begrün­det wed­er für Pater Adam Ser­afin noch für die Kirchge­mein­den eine Kündi­gungspflicht».

Kein Kommentar aus Solothurn zum Rechtsgutachten

Mehr noch: Der alt-Bun­desrichter meint: «Es fragt sich, ob die getrof­fene Vere­in­barung nicht in unzuläs­siger Weise den Kündi­gungss­chutz oder son­stige Nor­men des staatlichen Rechts ver­let­zt». 
Mit dieser Aus­sage stützt sich Peter Karlen auf den Umstand, dass für die Anstel­lun­gen von Priestern und Gemein­deleit­ern das öffentliche Arbeit­srecht gilt. Diesem fol­gend, dür­fen Kündi­gun­gen lediglich aus struk­turellen Grün­den (beispiel­sweise Zusam­men­le­gung ein­er Pfar­rei) oder auf­grund man­gel­nder Eig­nung oder bei Män­geln in der Leis­tung oder im Ver­hal­ten erfol­gen. In einem Rechtsstre­it müsste das Bis­tum nun dar­legen kön­nen, dass Pater Adam für die Ausübung sein­er Auf­gaben lediglich in Zusam­me­nar­beit mit dem Gemein­deleit­er aus­re­ichend geeignet war.In Solothurn war zum einge­gan­genen Rechtsgutacht­en keine Antwort zu erhal­ten. Von Seit­en des Bis­tumssprech­er Han­srue­di Huber hiess es lediglich: «Wir wer­den die Sit­u­a­tion analysieren und informieren, sobald wir Entschei­dun­gen gefällt haben». Einzig bestätigt wurde, dass sich am 1. Sep­tem­ber der umstrit­tene Sal­va­to­ri­an­er­pa­ter Adam Ser­afin mit Bischof Felix Gmür auf dessen Ein­ladung hin zu einem Gespräch getrof­fen habe. Zu allfäl­li­gen Ergeb­nis­sen aus dem Gespräch wur­den keine Angaben gemacht.

Daniel Ric: «Bischof hat versucht, Kirchenrecht zu umgehen»

Für den Kirchenpflegepräsi­den­ten Daniel Ric ist der­weilen klar: «Das Gutacht­en zeigt, dass die Vere­in­barung ungültig ist». Der Bischof habe gezielt ver­sucht, das Kirchen­recht zu umge­hen, damit ihm Befug­nisse zuteil wer­den, die er son­st nicht hätte – und die ihm kirchen­rechtlich nicht zustün­den.«Zudem hat Luc Hum­bel als Jurist und Kirchen­rat­spräsi­dent bei­de Kirchenpfle­gen nicht darüber informiert, dass dieser Ver­trag mas­sive rechtliche Män­gel aufweist, die ihn ungültig machen». Zur Frage der Eig­nung von Pater Adam erk­lärt Daniel Ric: «Pater Adam hat sich wed­er kirchen­rechtlich noch strafrechtlich irgen­det­was zu Schulden kom­men lassen. Er stellt den Glauben und das Evan­geli­um ins Zen­trum seines Wirkens. Meines Eracht­ens sollte schnell­st­möglich eine Pfar­rwahl stat­tfind­en, damit die Men­schen im Seel­sorge­ver­band Pater Adam zum Pfar­rer und Pas­toral­raum­leit­er wählen kön­nen».

Luc Humbel: «Sorge mich um die Pfarrei-Angehörigen»

Für Luc Hum­bel, Präsi­dent des Kirchen­rates der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau, stellt sich die Sit­u­a­tion etwas anders dar: «Es liegt ein Bericht eines auch von mir geschätzten Juris­ten vor, welch­er auf Grund ein­er ein­seit­i­gen und unvoll­ständi­gen Instruk­tion seine Mei­n­ung kund tut. Sie deckt sich nicht mit mein­er», so das Faz­it von Luc Hum­bel, selb­st Jurist. Das Schreiben von Peter Karlen bringe keine wesentlichen neuen Erken­nt­nisse. «Dass man zu einzel­nen der aufge­wor­fe­nen Rechts­fra­gen unter­schiedliche Hal­tun­gen haben kann, erstaunt nicht. Zum Staunen bringt mich einzig, dass eine Kirchenpflege gegen den Willen des Bis­tums eine Anstel­lung eines Seel­sorg­ers durch­drückt, später aber die damit ver­bun­de­nen Aufla­gen nicht ein­hal­ten will», enerviert sich Luc Hum­bel und sorgt sich um die Pfar­rei-Ange­höri­gen vor Ort, «welche sich durch das Han­deln der Kirchenpflege und von Pater Adam vor den Kopf gestossen fühlen oder sich bere­its abwen­den.»
Andreas C. Müller
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