Vergoldetes  Schweigen

Vergoldetes Schweigen

Rund 70 Prozent des weltweit­en Goldes wer­den hierzu­lande raf­finiert. Die Schweiz­er Regierung schützte die Branche bis vor kurzem mit der Geheimhal­tung von Import­sta­tis­tiken und wehrt sich weit­er­hin gegen mehr Trans­parenz. Das katholis­che Hil­f­swerk Fas­tenopfer und seine Part­ner set­zen sich mit der Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive dafür ein, dass die ver­ar­bei­t­ende Goldin­dus­trie kün­ftig auch für die Ein­hal­tung der Men­schen­rechte in den Abbauge­bi­eten ger­ade ste­hen muss. Sie heis­sen Val­cam­bi, Met­alor, Pamp und Argor-Her­aeus, ihr Exportvol­u­men ist so gross wie das aller Schweiz­er Uhren‑, Juwe­li­er- und Phar­maun­ternehmen zusam­men – und trotz­dem sind sie in der Schweiz­er Öffentlichkeit weit­ge­hend unbekan­nt. Die Rede ist von vier der sieben grössten Gol­draf­fine­r­ien weltweit. Drei von ihnen haben ihren Sitz im Tessin, eine im Kan­ton Neuen­burg. Dass sie kaum jemand ken­nt, ist in ihrer Branche Pro­gramm. Denn das Geschäft mit Gold ist seit jeher ver­schwiegen und wenig trans­par­ent – genau­so wie das der Gross­banken, die ursprünglich Eigen­tümerin­nen viel­er Raf­fine­r­ien waren. Das Rohgold, das von Val­cam­bi, Met­alor und Co. raf­finiert wird, stammt aus Län­dern wie Südafri­ka, Peru und Burk­i­na Faso. Dort ist der Gold­ab­bau für die Men­schen mehr Fluch als Segen:Giftein­satz beim Rohstof­fab­bau Ganze Dor­fge­mein­schaften wer­den ver­trieben, Bauern­fam­i­lien ver­lieren ihr Land, der offene Tage­bau hin­ter­lässt weiträu­mig zer­störte Land­striche. Um das Edel­met­all vom Gestein zu tren­nen, wer­den Zyanid oder Queck­sil­ber in grossen Men­gen einge­set­zt. Immer wieder passiert es, dass bei Unfällen oder Über­schwem­mungen Flüsse und Grund­wass­er vergiftet wer­den, wie etwa im Jahr 2000 im rumänis­chen Baia-Mare. Ungeachtet dessen boomt das Geschäft mit dem Edel­met­all: Gemein­sam hat­ten die vier Schweiz­er Schmelz­ereien 2013 eine geschätzte Kapaz­ität von 2 900 Ton­nen Gold pro Jahr. Damit ver­ar­beit­en sie 70 Prozent des weltweit­en Goldbe­darfs (Minen­gold und Alt­gold). In jüng­ster Zeit hat der Stan­dort Schweiz für die Gold­ver­ar­beitung weit­er an Gewicht gewon­nen: Kamen 2004 noch rund 1 000 Ton­nen Gold in die Schweiz zur End­ver­ar­beitung, waren es 2013 rund 3 000 Ton­nen und 2235 Ton­nen Gold im Jahr 2014.Deck­man­tel für ille­gale Akte Die Schweiz wurde nicht aus Zufall zu ein­er glob­alen Gold­drehscheibe. Die Nähe zum Finanz­platz und eine Poli­tik, die der Branche seit jeher wenig Regeln und Steuern aufer­legt und sie vor der Öffentlichkeit abschirmt, haben das Geschäft begün­stigt. Um den Finanz­platz zu schützen, sah der Bun­desrat von 1981 bis 2013 davon ab, den Import und Export der Gold­e­in­fuhr nach Län­dern aufgeschlüs­selt zu veröf­fentlichen. Unter diesem Deck­man­tel flo­ri­erte in der Schweiz nicht nur der Gold­han­del mit dem Apartheid-Regime in Südafri­ka, son­dern auch mit der UdSSR, mit der im Rah­men des Kalten Krieges keine Geschäfte hät­ten getätigt wer­den dür­fen.Anzeige wegen Bei­hil­fe zu Kriegsver­brechen In den let­zten Jahren ist die Gold­branche jedoch gle­ich mehrfach unter Druck ger­at­en: Im Herb­st 2015 machte beispiel­sweise die Gesellschaft für bedro­hte Völk­er pub­lik, dass die Schweiz­er Raf­fine­r­ien Pamp und Met­alor in Geschäfte mit «schmutzigem» Gold aus Lateinameri­ka ver­wick­elt seien. Die Gen­fer Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion Track Impuni­ty Always (Tri­al) zeigte Argor-Her­aeus 2013 wegen Bei­hil­fe zu Kriegsver­brechen und wegen Geld­wäscherei an. Argor hat­te im Jahr 2005 drei Ton­nen Gold aus der Demokratis­chen Repub­lik Kon­go ver­ar­beit­et, just zu jen­er Zeit, als dort ein bru­taler Krieg wütete.Aktuelle Geset­zes­lage schützt  Men­schen­rechte nicht Angesichts der Häu­fung solch­er Vor­fälle und auf­grund von zunehmen­dem Druck aus dem Par­la­ment und der Öffentlichkeit hat der Bun­desrat 2013 die Geheimhal­tung der Import- und Exportzahlen nach Län­dern aufge­hoben. Ein erster Schritt – aber bei weit­em nicht genug. Auch beste­hende Geset­ze wie das Geld­wäschereige­setz sowie die Edel­met­al­lverord­nung dienen lediglich dazu, die legale Herkun­ft des Goldes nachvol­lziehbar zu machen. «Um allfäl­lige Men­schen­rechtsver­let­zun­gen oder Umweltverge­hen im Zusam­men­hang mit der Förderung von Gold zu sank­tion­ieren, reichen sie jedoch nicht», sagt Daniel Hostet­tler, Koor­di­na­tor Entwick­lungspoli­tik von Fas­tenopfer. Dies vor allem deshalb, weil der Bund die Sorgfalt­sprü­fung den Raf­fine­r­ien sel­ber überlässt.Ini­tia­tive will klare Reg­ulierun­gen Dem Bun­desrat ist die Lücke dur­chaus bewusst. Er sieht jedoch keinen Hand­lungs­be­darf, wie seine Antwort auf eine Motion im Sep­tem­ber 2015 zeigt: «Es beste­ht (in der Edel­met­al­lkon­trol­lverord­nung für die Inhab­er ein­er Schmelzbe­wil­li­gung) aber keine Verpflich­tung abzuk­lären, aus welch­er Wel­tre­gion der Rohstoff stammt oder ob dieser men­schen­recht­skon­form abge­baut wurde.» Und auch die Zertifizierungs­mechanismen der inter­na­tionalen Gold­branche reichen nicht aus, um Men­schen­rechtsver­let­zun­gen rund um den Gold­ab­bau zu ver­hin­dern, denn sie fokussieren vor allem auf die Ver­hin­derung von Geld­wäscherei und den Han­del mit Kon­flik­t­min­er­alien. «Es kann aber nicht sein, dass Men­schen ihr Land und ihre Lebens­grund­la­gen ver­lieren, damit pri­vate Unternehmen Prof­ite machen kön­nen. Deshalb sind Reg­ulierun­gen nötig», sagt Daniel Hostet­tler. Es brauche verbindliche Regeln, wie die Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive sie vor­sieht: Unternehmen mit Sitz in der Schweiz – und dazu gehören auch die Gol­draf­fine­r­ien – müssen sorgfältig prüfen, welche Auswirkun­gen ihre Zulief­er­er – in diesem Fall die Gold­mi­nen – auf Men­schen­rechte und Umwelt verur­sachen.
Andreas C. Müller
mehr zum Autor
nach
soben