Syn­ode Basel-Stadt geneh­migt Rech­nung 2018

Syn­ode Basel-Stadt geneh­migt Rech­nung 2018

Steu­er­ein­nah­men zu opti­mi­stisch budgetiert

Syn­ode BS geneh­migt Rech­nung 2018 und total­re­vi­dier­te Steuerordnung

Die Steu­er­ein­nah­men blie­ben um eine Mil­li­on Fran­ken unter den Erwar­tun­gen des Bud­gets 2018. Dank eines Auf­wer­tungs­ge­winns im Lie­gen­schafts­ver­mö­gen hat die Rech­nung den­noch deut­lich im Plus abgeschlossen. Trotz ste­tig sin­ken­der Mit­glie­der­zah­len sind die Steu­er­ein­nah­men der Römisch-Katho­li­schen Kir­che Basel-Stadt seit Jah­ren sta­bil. Auch wenn im ver­gan­ge­nen Jahr eine Mil­li­on Fran­ken weni­ger Steu­er­ertrag in die RKK-Kas­sen floss als bud­ge­tiert, bedeu­tet das nicht die gros­se Wen­de. Basis für den Vor­anschlag 2018 sei die aus­ser­or­dent­lich gute Rech­nung 2016 gewe­sen, erläu­ter­te der für die Finan­zen zustän­di­ge Kir­chen­rat Patrick Kiss­ling. Im Ver­gleich zum Vor­jahr 2017 ist der Rück­gang aller­dings mar­gi­nal. In Sachen Mit­glie­der­ent­wick­lung sei 2018 nicht sehr erfolg­reich gewe­sen, hielt Kiss­ling fest. Es gab deut­lich weni­ger Zuzü­ge zu ver­zeich­nen, und die Aus­trit­te haben gegen­über 2017 zuge­nom­men.Den nicht erfüll­ten Erwar­tun­gen bei den Steu­er­ein­nah­men steht ein Auf­wer­tungs­ge­winn im Lie­gen­schafts­ver­mö­gen gegen­über. Die­ser ergab sich aus der Über­tra­gung von Grund­stück­an­tei­len vom Ver­wal­tungs- in das Finanz­ver­mö­gen im Zusam­men­hang mit dem Neu­bau Kir­chen­zen­trum St. Chri­sto­pho­rus und einem Mehr­wert der Lie­gen­schaft Bru­der­holz­al­lee 140. Ohne die­sen Son­der­ef­fekt fällt das Ergeb­nis gegen­über der Rech­nung 2017 und dem Bud­get 2018 deut­lich schlech­ter aus. Inklu­si­ve Auf­wer­tungs­ge­winn resul­tiert ein Ertrags­über­schuss von rund drei Mil­lio­nen Fran­ken. Die­ser wird zum gröss­ten Teil den Reser­ven für Bau­ten Ver­wal­tungs­ver­mö­gen zuge­wie­sen.Die Syn­ode geneh­mig­te die Rech­nung 2018 ohne Dis­kus­si­on mit gros­sem Mehr.

Staat zieht Kir­chen­steu­er ab 2021 ein

Unbe­strit­ten war auch die total­re­vi­dier­te Steu­er­ord­nung. Bereits im Herbst 2018 hat­te sich die Syn­ode mit der Total­re­vi­si­on der kirch­li­chen Steu­er­ord­nung beschäf­tigt. Dabei ging es dar­um, die recht­li­che Grund­la­ge für Ver­an­la­gung und Ein­zug der Kir­chen­steu­er durch den Kan­ton zu schaf­fen. Die von der Syn­ode im Novem­ber gut­ge­heis­se­ne neue Ver­si­on wur­de dem Regie­rungs­rat zur Geneh­mi­gung vor­ge­legt. Weil die­ser in eini­gen Punk­ten Bedarf für Prä­zi­sie­run­gen bezie­hungs­wei­se Anpas­sun­gen sah, dreh­te die Vor­la­ge eine wei­te­re Run­de bei der Syn­ode.Die Umstel­lung auf Ver­an­la­gung und Ein­zug durch den Staat erfolgt nun ein Jahr spä­ter als ursprüng­lich vor­ge­se­hen. Kon­kret heisst das, dass die ordent­li­che Besteue­rung 2019 und 2020 noch durch die kirch­li­che Steu­er­ver­wal­tung erfolgt. Ab 2021 ist die kan­to­na­le Steu­er­ver­wal­tung auch für die Kir­chen­steu­er zustän­dig. Dies heisst unter ande­rem, dass die kirch­li­che Steu­er­ver­wal­tung ab 2021 kei­ne Erlass­ge­su­che mehr bear­bei­ten kann.Wer finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten habe, kön­ne sich jeder­zeit an die Pfar­rei wen­den, hielt Kiss­ling fest. Zusam­men mit der Fach­stel­le Dia­ko­nie und den betei­lig­ten Sozialarbeitern/innen wer­de eine kan­to­nal­kirch­li­che Lösung für die Behand­lung von Erlass­ge­su­chen (Abläu­fe, Kri­te­ri­en, Trans­pa­renz und Ent­scheid) erar­bei­tet, die ab 2021 gel­ten wer­de. Zudem kön­ne man von den Erfah­run­gen in ande­ren Kan­to­nen, wo Ver­an­la­gung und Ein­zug der Kir­chen­steu­er durch den Staat schon lan­ge Usus ist, pro­fi­tie­ren kön­nen.Regu­la Vogt-Kohler 
Regula Vogt-Kohler
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