Synode Basel-Stadt genehmigt Rechnung 2018

Synode Basel-Stadt genehmigt Rechnung 2018

Steuereinnahmen zu optimistisch budgetiert

Synode BS genehmigt Rechnung 2018 und totalrevidierte Steuerordnung

Die Steuere­in­nah­men blieben um eine Mil­lion Franken unter den Erwartun­gen des Bud­gets 2018. Dank eines Aufw­er­tungs­gewinns im Liegen­schaftsver­mö­gen hat die Rech­nung den­noch deut­lich im Plus abgeschlossen. Trotz stetig sink­ender Mit­gliederzahlen sind die Steuere­in­nah­men der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt seit Jahren sta­bil. Auch wenn im ver­gan­genen Jahr eine Mil­lion Franken weniger Steuer­ertrag in die RKK-Kassen floss als bud­getiert, bedeutet das nicht die grosse Wende. Basis für den Voran­schlag 2018 sei die ausseror­dentlich gute Rech­nung 2016 gewe­sen, erläuterte der für die Finanzen zuständi­ge Kirchen­rat Patrick Kissling. Im Ver­gle­ich zum Vor­jahr 2017 ist der Rück­gang allerd­ings mar­gin­al. In Sachen Mit­glieder­en­twick­lung sei 2018 nicht sehr erfol­gre­ich gewe­sen, hielt Kissling fest. Es gab deut­lich weniger Zuzüge zu verze­ich­nen, und die Aus­tritte haben gegenüber 2017 zugenom­men.Den nicht erfüll­ten Erwartun­gen bei den Steuere­in­nah­men ste­ht ein Aufw­er­tungs­gewinn im Liegen­schaftsver­mö­gen gegenüber. Dieser ergab sich aus der Über­tra­gung von Grund­stück­an­teilen vom Ver­wal­tungs- in das Finanzver­mö­gen im Zusam­men­hang mit dem Neubau Kirchen­zen­trum St. Christopho­rus und einem Mehrw­ert der Liegen­schaft Bruder­holza­llee 140. Ohne diesen Son­der­ef­fekt fällt das Ergeb­nis gegenüber der Rech­nung 2017 und dem Bud­get 2018 deut­lich schlechter aus. Inklu­sive Aufw­er­tungs­gewinn resul­tiert ein Ertragsüber­schuss von rund drei Mil­lio­nen Franken. Dieser wird zum grössten Teil den Reser­ven für Baut­en Ver­wal­tungsver­mö­gen zugewiesen.Die Syn­ode genehmigte die Rech­nung 2018 ohne Diskus­sion mit grossem Mehr.

Staat zieht Kirchensteuer ab 2021 ein

Unbe­strit­ten war auch die total­re­v­i­dierte Steuerord­nung. Bere­its im Herb­st 2018 hat­te sich die Syn­ode mit der Total­re­vi­sion der kirch­lichen Steuerord­nung beschäftigt. Dabei ging es darum, die rechtliche Grund­lage für Ver­an­la­gung und Einzug der Kirchen­s­teuer durch den Kan­ton zu schaf­fen. Die von der Syn­ode im Novem­ber gut­ge­heis­sene neue Ver­sion wurde dem Regierungsrat zur Genehmi­gung vorgelegt. Weil dieser in eini­gen Punk­ten Bedarf für Präzisierun­gen beziehungsweise Anpas­sun­gen sah, drehte die Vor­lage eine weit­ere Runde bei der Syn­ode.Die Umstel­lung auf Ver­an­la­gung und Einzug durch den Staat erfol­gt nun ein Jahr später als ursprünglich vorge­se­hen. Konkret heisst das, dass die ordentliche Besteuerung 2019 und 2020 noch durch die kirch­liche Steuerver­wal­tung erfol­gt. Ab 2021 ist die kan­tonale Steuerver­wal­tung auch für die Kirchen­s­teuer zuständig. Dies heisst unter anderem, dass die kirch­liche Steuerver­wal­tung ab 2021 keine Erlass­ge­suche mehr bear­beit­en kann.Wer finanzielle Schwierigkeit­en habe, könne sich jed­erzeit an die Pfar­rei wen­den, hielt Kissling fest. Zusam­men mit der Fach­stelle Diakonie und den beteiligten Sozialarbeitern/innen werde eine kan­ton­alkirch­liche Lösung für die Behand­lung von Erlass­ge­suchen (Abläufe, Kri­te­rien, Trans­parenz und Entscheid) erar­beit­et, die ab 2021 gel­ten werde. Zudem könne man von den Erfahrun­gen in anderen Kan­to­nen, wo Ver­an­la­gung und Einzug der Kirchen­s­teuer durch den Staat schon lange Usus ist, prof­i­tieren kön­nen.Reg­u­la Vogt-Kohler
Regula Vogt-Kohler
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