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Wie geht konvertieren? Und gilt das Eheversprechen über den Tod hinaus? Wieslaw Reglinski, Offizial des Bistums Basel hat eine Leserinnenfrage beantwortet. Schicken Sie uns Ihre Frage, wir suchen die Antwort.
Was braucht es, um von der reformierten in die römisch-katholische Kirche einzutreten?
Der primäre Weg der Aufnahme ist die Taufe. Eine nichtkatholisch getaufte Person steht noch nicht in voller Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche, weil sie das Glaubensbekenntnis nicht abgelegt, die Sakramente nicht empfangen hat und weil sie mit der kirchlichen Leitung nicht verbunden ist. Durch eine Konversion kann die Person dies erlangen. Zuerst wird die Gültigkeit der Taufe überprüft. In den meisten Kirchen wird sie gegenseitig anerkannt. Dann folgt eine persönliche Vorbereitungszeit, die bis zu einem Jahr dauert. Wenn die Motivation der Person geprüft worden ist, wird die Konversion beim bischöflichen Ordinariat beantragt. Die Konversion wird mit der Firmung und der ersten Teilnahme an der Eucharistie abgeschlossen und im Taufregister eingetragen. Der Übertritt soll auch der Einwohnergemeinde gemeldet werden.
Kann eine katholische Person, welche kirchlich verheiratet war und sich scheiden liess, nach dem Tod des Ex-Ehepartners wieder kirchlich heiraten?
Die Brautleute versprechen einander in der römisch-katholischen Kirche die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod sie scheidet. Mit dem Lebensende löst sich der Ehebund auf. Somit erlischt nach dem Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin das Hindernis des bestehenden Ehebandes und die hinterbliebene Person darf erneut kirchlich heiraten.
Die Fragen wurden eingeschickt mit der Bitte, sie anonym zu veröffentlichen. Beantwortet wurden sie von Wieslaw Reglinski. Er ist Doktor beider Rechte und der Theologie, seit 2020 Offizial des Bistums Basel und Dozent des kirchlichen Eherechts an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern

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