Sie haben die Fra­ge.​ Wir haben die Antwort.
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Sie haben die Fra­ge.​ Wir haben die Antwort.

Wie geht konvertieren? Und gilt das Eheversprechen über den Tod hinaus? Wieslaw Reglinski, Offizial des Bistums Basel hat eine Leserinnenfrage beantwortet. Schicken Sie uns Ihre Frage, wir suchen die Antwort.

Was braucht es, um von der refor­mier­ten in die römisch-katho­li­sche Kir­che einzutreten?

Der pri­mä­re Weg der Auf­nah­me ist die Tau­fe. Eine nicht­ka­tho­lisch getauf­te Per­son steht noch nicht in vol­ler Gemein­schaft mit der römisch-katho­li­schen Kir­che, weil sie das Glau­bens­be­kennt­nis nicht abge­legt, die Sakra­men­te nicht emp­fan­gen hat und weil sie mit der kirch­li­chen Lei­tung nicht ver­bun­den ist. Durch eine Kon­ver­si­on kann die Per­son dies erlan­gen. Zuerst wird die Gül­tig­keit der Tau­fe über­prüft. In den mei­sten Kir­chen wird sie gegen­sei­tig aner­kannt. Dann folgt eine per­sön­li­che Vor­be­rei­tungs­zeit, die bis zu einem Jahr dau­ert. Wenn die Moti­va­ti­on der Per­son geprüft wor­den ist, wird die Kon­ver­si­on beim bischöf­li­chen Ordi­na­ri­at bean­tragt. Die Kon­ver­si­on wird mit der Fir­mung und der ersten Teil­nah­me an der Eucha­ri­stie abge­schlos­sen und im Tauf­re­gi­ster ein­ge­tra­gen. Der Über­tritt soll auch der Ein­woh­ner­ge­mein­de gemel­det werden.

Kann eine katho­li­sche Per­son, wel­che kirch­lich ver­hei­ra­tet war und sich schei­den liess, nach dem Tod des Ex-Ehe­part­ners wie­der kirch­lich heiraten?

Die Braut­leu­te ver­spre­chen ein­an­der in der römisch-katho­li­schen Kir­che die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesund­heit und Krank­heit, bis der Tod sie schei­det. Mit dem Lebens­en­de löst sich der Ehe­bund auf. Somit erlischt nach dem Tod des Ehepartners/der Ehe­part­ne­rin das Hin­der­nis des bestehen­den Ehe­ban­des und die hin­ter­blie­be­ne Per­son darf erneut kirch­lich heiraten.

Die Fra­gen wur­den ein­ge­schickt mit der Bit­te, sie anonym zu ver­öf­fent­li­chen. Beant­wor­tet wur­den sie von Wies­law Reg­lin­ski. Er ist Dok­tor bei­der Rech­te und der Theo­lo­gie, seit 2020 Offi­zi­al des Bis­tums Basel und Dozent des kirch­li­chen Ehe­rechts an der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Luzern

Wies­law Reg­lin­ski © zVg

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Eva Meienberg
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