Seel­sor­ge in kan­to­na­len Asylunterkünften

Seel­sor­ge in kan­to­na­len Asylunterkünften

Im Bun­des­asyl­zen­trum in Brem­gar­ten gab es ein öku­me­ni­sches Team, wel­ches im Auf­trag der Lan­des­kir­chen Seel­sor­ge für die Geflüch­te­ten ange­bo­ten hat. Die Zustän­dig­keit für die kan­to­na­len Unter­künf­te liegt dem­ge­gen­über auf der Ebe­ne der Pfarreien.Auf Anfra­gen bei den Lan­des­kir­chen, wie es um die Seel­sor­ge in kan­to­na­len Asyl­un­ter­künf­ten bestellt sei, gibt es einer­seits die ein­stim­mi­ge Ant­wort, dass es – anders als mit dem Bund – mit dem Kan­ton kein Abkom­men über die Seel­sor­ge gibt. Ande­rer­seits stel­len die Refor­mier­te und die Römisch-Katho­li­sche Lan­des­kir­che je ande­re Aspek­te her­aus.

Lan­des­kir­che ab einer bestimm­ten Grös­se zuständig

Der Refor­mier­te Jürg Hoch­u­li, Bereichs­lei­tung Gemein­de­dien­ste, sagt: «Das Kir­chen­lei­tungs­tref­fen hat das The­ma zwar schon bedacht, aber im Moment ist nicht klar, ob das von Sei­ten des Kan­tons bezie­hungs­wei­se des Depar­te­ments Gesund­heit und Sozia­les über­haupt gewünscht wäre. Erst dann kann kon­kret geplant wer­den».Luc Hum­bel, Kir­chen­rats­prä­si­dent der Römisch-Katho­li­schen Lan­des­kir­che im Aar­gau weist auf einen ande­ren Aspekt hin: « Im Zusam­men­hang mit Über­le­gun­gen zum Bun­des­asyl­zen­trum in Brem­gar­ten stell­te sich die Fra­ge nach den kan­to­na­len Unter­künf­ten. Die Über­le­gun­gen waren in die­sem Punkt ähn­lich wie bei ande­ren Son­der-Seel­sor­ge­be­rei­chen. Die gibt es immer dort, wo seel­sorg­li­che Beglei­tung den Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­gern der zustän­di­gen Pfarr­ge­mein­de auf­grund der Grös­se nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann, bei­spiels­wei­se im Bereich der Spi­tä­ler. Wir sind dann zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass kei­ne der kan­to­na­len Asyl­un­ter­künf­te eine Grös­se über­schrei­tet, mit der die zustän­di­ge Pfar­rei über­for­dert wäre».

Der Kan­ton hat kein Pro­blem mit Seelsorge

Gre­gor Tolusso, Pfar­rer in der Pfar­rei Peter und Paul Aar­au erklärt auf Anfra­ge, der Besuch eines Asyl­zen­trums sei sehr wohl mög­lich, aber nur auf aus­drück­li­chen Wunsch eines Bewoh­ners. Besu­che ohne Ein­la­dung wür­den als Mis­sio­nie­rung ein­ge­stuft und sei­en des­halb nicht erlaubt. Anja Kopetz, stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin Kom­mu­ni­ka­ti­on des Depar­te­ments für Gesund­heit und Sozia­les (DGS) im Kan­ton Aar­gau, prä­zi­siert: «In den kan­to­na­len Unter­künf­ten für Asyl­su­chen­de gibt es kein grund­sätz­li­ches Ver­bot für Seel­sor­ge. Die Unter­künf­te ste­hen für Besu­che­rin­nen und Besu­cher wäh­rend den Besuchs­zei­ten unein­ge­schränkt offen, eine kur­ze Anmel­dung bei der Betreu­ung begrüs­sen wir aber in jedem Fall».Aus dem DGS, dem auch die Betreu­ung der Unter­künf­te obliegt, heisst es aber auch: «Stel­len die Betreu­ungs­per­so­nen jedoch fest, dass sich die Bewoh­ner von den Besu­che­rin­nen und Besu­chern gestört oder sogar bedrängt füh­len, oder dass von den Besu­chen­den in irgend­ei­ner Form mis­sio­niert wird, bit­ten wir die Per­so­nen das Haus/Areal zu ver­las­sen.» Die­se Hal­tung lie­ge unter ande­rem im Schutz der Bewoh­ner begrün­det.  Mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Lan­des­kir­chen habe es bis­lang aber kei­ne Pro­ble­me gege­ben, heisst es wei­ter.

Wich­tig ist eine sinn­vol­le Koor­di­na­ti­on der Angebote

Sei­tens des Kan­tons macht man sich auf jeden Fall Gedan­ken. Es wäre – so eine Über­le­gung – struk­tu­rell sinn­voll, die Seel­sor­ge in die regio­na­len Koor­di­na­ti­ons­stel­len zu inte­grie­ren. Die­se Koor­di­na­ti­ons­stel­len ent­ste­hen seit Juli 2016. Sie­ben sind es bis­her, die eine gute Orga­ni­sa­ti­on der wach­sen­den Frei­wil­li­gen­ar­beit im Bereich Asyl­we­sen und Flücht­lings­be­glei­tung im Kan­ton gewähr­lei­sten sol­len.Sowohl Anja Kopetz als auch Luc Hum­bel ver­wei­sen als Bei­spiel auf die ent­spre­chen­de Stel­le für Brugg, Win­disch und Birr. Dort ist die Koor­di­na­ti­ons­stel­le für die Frei­wil­li­gen­ar­beit im Bereich Asyl­we­sen dem Fach­be­reich Sozia­les der Kirch­ge­mein­de Brugg ange­glie­dert. Lei­te­rin ist Iris Bäris­wyl. Auf Seel­sor­ge für Flücht­lin­ge in den Unter­künf­ten ange­spro­chen, erklärt sie: «Die Flücht­lin­ge nut­zen in erster Linie unse­re dia­ko­ni­schen Ange­bo­te. Dadurch, dass die Unter­künf­te hier sehr klein sind, wäre es auch schwer, einen festen Seel­sor­ger nur für die Flücht­lings­seel­sor­ge zu instal­lie­ren».

Neue Über­le­gun­gen, wenn der Kan­ton die Unter­künf­te vergrössert

Soll­te sich ein Flücht­ling mit dem kon­kre­ten Wunsch nach Seel­sor­ge bei der Stel­le mel­den, kön­ne ihm auf jeden Fall ein ent­spre­chen­der Kon­takt ver­mit­telt wer­den. «Es wäre gut, wenn den Flücht­lin­gen ent­spre­chen­de Infor­ma­tio­nen in den Unter­künf­ten zur Ver­fü­gung ste­hen wür­den. Wich­tig ist auch, dass das The­ma inter­re­li­gi­ös ange­gan­gen wird», erklärt Iris Bäris­wyl wei­ter.Wenn es also grund­sätz­lich kein Pro­blem ist, Seel­sor­ge für Flücht­lin­ge in den kan­to­na­len Unter­künf­ten anzu­bie­ten, bleibt die Fra­ge nach der Grös­se der Unter­künf­te. Im Mai 2016 hat der Kan­ton den Start­schuss für das Pro­jekt Kan­to­na­le Gross­un­ter­künf­te gege­ben. Zwi­schen 100 und 150 Plät­ze sol­len in den Unter­künf­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, die erste soll im Jahr 2019 rea­li­siert sein.«Soll­te der Kan­ton Unter­künf­te so ver­grös­sern, dass wir den Ein­druck bekom­men, wir müs­sen die Über­le­gun­gen neu auf den Tisch brin­gen, wer­den wir das auch machen. Wir wür­den gleich­zei­tig nicht war­ten, bis der Kan­ton auf uns zukommt, son­dern pro­ak­tiv an das The­ma her­an­ge­hen», sagt Luc Hum­bel. Die Lan­des­kir­chen sei­en auf­grund der guten öku­me­ni­schen Zusam­men­ar­beit geübt dar­in, auch kurz­fri­stig und zügig bren­nen­de The­men anzu­packen.Adres­sen der Koor­di­na­ti­on­s­tel­len für Freiwilligenarbeit.
Anne Burgmer
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