Regelung Todesfall
Glockengeläute
Die Kirchenpflege möchte darauf hinweisen, dass die Glocken auf Wunsch der Angehörigen für alle Verstorbenen läuten, unabhängig von deren Konfession. Damit setzen wir ein Zeichen der Offenheit und des gegenseitigen Respekts. Wir freuen uns, wenn dieser Dienst als Trost erfahren wird. Wer möchte, kann dafür eine freiwillige Spende entrichten.
Kerzen an Allerheiligen
Die Kirchenpflege informiert, dass bei der Totengedenkfeier an Allerheiligen die Kerzen für die verstorbenen Personen wie folgt angezündet werden:
Aktuelle Kirchenmitglieder
(Namen und Kerze)
Für alle ehemaligen Kirchenmitglieder und andere Konfessionen wird eine gemeinsame Kerze, ohne Namensnennung, entzündet.

