«Eklä­rungs­re­ge­lung» für Organspenden

«Eklä­rungs­re­ge­lung» für Organspenden

Am 5. Mai 2021, hat der Natio­nal­rat die Initia­ti­ve und den Gegen­vor­schlag zur Organ­spen­de, die eine mut­mass­li­che Zustim­mung vor­se­hen, ange­nom­men. Die Kom­mis­si­on für Bio­ethik der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz (KBSBK) schlägt einen drit­ten, ethi­sche­ren Weg vor: die Ein­füh­rung einer «Erklä­rungs­re­ge­lung». Die Lösung einer «Erklä­rungs­re­ge­lung», bei der die Bevöl­ke­rung regel­mäs­sig auf­ge­for­dert wür­de, der Organ­spen­de zu wider­spre­chen, ihr zuzu­stim­men, den Wil­len dazu nicht zu äus­sern oder den Ent­scheid an eine Ver­trau­ens­per­son zu dele­gie­ren, wäre sowohl aus ethi­scher Sicht als auch in Bezug auf ihre Wirk­sam­keit die bes­se­re Lösung. Über eine Auf­klä­rung der Bevöl­ke­rung könn­te die Zahl der Spen­den auf die­se Wei­se erhöht wer­den, jede ein­zel­ne Per­son könn­te frei ent­schei­den, und den Ange­hö­ri­gen könn­te die­se schwie­ri­ge Ent­schei­dung abge­nom­men wer­den. Die KBSBK for­dert den Stän­de­rat daher nach­drück­lich auf, einen ech­ten Gegen­vor­schlag zu machen, indem er das ethi­sche und effek­ti­ve­re System der «Erklä­rungs­re­ge­lung», ein­führt. Zum voll­stän­di­gen Arti­kel der KBSBK geht es hier.

Christian Breitschmid
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