Neue Pensionskasse fürs Kirchenpersonal im Aargau und den beiden Basel

  • Am 1. Jan­u­ar 2018 nimmt die Mau­ri­tius Pen­sion­skasse ihre Tätigkeit auf. Sie ist die Nach­fol­gerin der Basler St. Hein­rich-Stiftung und der Pen­sion­skasse der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche des Kan­tons Aar­gau.
  • Die neue Pen­sion­skasse will weit­er wach­sen. Aktuell umfasst Mau­ri­tius etwa 1 800 Ver­sicherte und ver­wal­tet ein Ver­mö­gen von rund 330 Mil­lio­nen Franken.
  • Die Anlagepart­ner wer­den neu nominell auf ethis­che Anlageprinzip­i­en fest­gelegt.
 Das aktuelle Tiefzin­sniveau, aber auch die zunehmende Über­al­terung der Schweiz­er Bevölkerung brin­gen kleine Pen­sion­skassen in Schwierigkeit­en. Das haben auch die Pen­sion­skasse der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau sowie die Basler St. Hein­rich-Stiftung erkan­nt, die ab 1. Jan­u­ar 2018 unter dem Namen Mau­ri­tius Pen­sion­skasse weit­er­ma­chen.

Das Marktumfeld verschlingt die Kleinen

«Pro Jahr ver­schwinden etwa 100 Pen­sion­skassen in der Schweiz durch Zusam­men­le­gun­gen», weiss Ger­hard Ruff, Vizepräsi­dent der Mau­ri­tius-Pen­sion­skasse. Kleine Anlagevol­u­men bekä­men überdies nur beschränkt Zugang zu guten Anlagege­fässen. «Mit Zin­sen lässt sich nichts mehr ver­di­enen, nur noch mit Grösse und Ver­schlankung von Ver­wal­tungskosten.»Man habe aus ein­er Posi­tion der Stärke her­aus gehan­delt, so Ger­hard Ruff. «Es heirat­en zwei gesunde Kassen auf Augen­höhe». Das Resul­tat: Eine Vor­sorge-Ein­rich­tung für gesamthaft rund 1 800 Mit­glieder und einem ver­wal­teten Ver­mö­gen von rund 330 Mil­lio­nen Franken. Neben den Römisch-Katholis­chen Lan­deskirchen in Basel, Basel­land und im Aar­gau sind der Stiftung die katholis­chen Kirchge­mein­den der drei Kan­tone sowie 16 soziale Ein­rich­tun­gen angeschlossen.

Mauritius will weiter wachsen

Und Mau­ri­tius will weit­er wach­sen, wie es in ein­er Medi­en­mit­teilung heisst: «Die Pen­sion­skasse ist offen für weit­ere Anschlüsse aus dem Bis­tum Basel.» Man sei «öku­menisch angelegt» und ste­he «Organ­i­sa­tio­nen offen, deren Geschäft­szweck ein­er christlichen Lebensführung nicht wider­spricht.» Mit der Akqui­si­tion weit­er­er Arbeit­ge­ber wolle man aber erst begin­nen, wenn die neue Pen­sion­skasse auf Anfang Jahr ihre Arbeit aufgenom­men habe, erk­lärt Ger­hard Ruff.Zu einem Zusam­menge­hen mit der Reformierten Kirche im Aar­gau wird es den­noch eher nicht kom­men, ergaben Recherchen von Hor­i­zonte. Als eben­falls kleine Pen­sion­skasse habe man zwar bere­its Anschlüsse an andere Vor­sorgeein­rich­tun­gen erwogen, einem Zusam­menge­hen mit der Pen­sion­skasse Mau­ri­tius dürfte jedoch das unter­schiedliche Leis­tungsniveau der Vor­sorgeein­rich­tun­gen im Wege ste­hen, schätzt Chris­t­ian Boss, Geschäfts­führer der Pen­sion­skasse der Reformierten Lan­deskirche Aar­gau.

Ein Geschenk an die Aargauer Versicherten…

Die Mau­ri­tius Pen­sion­skasse startet zu Beginn des Jahres 2018 mit einem Deck­ungs­grad von 108 Prozent. Dieser Deck­ungs­grad liegt unter jen­em der Pen­sion­skasse der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche (Ende 2017 ca. 116 Prozent). Die Dif­ferenz – laut Ger­hard Ruff rund 12,8 Mil­lio­nen Franken – soll in den kom­menden acht Jahren den Aar­gauer Ver­sicherten im Zuge ein­er höheren Verzin­sung zu Gute kom­men.Als Mit­glieder der neuen Pen­sion­skasse zahlen jedoch die Aar­gauer Ver­sicherten und Arbeit­ge­ber kün­ftig mehr für ihre Renten. Ger­hard Ruff spricht in diesem Zusam­men­hang von «beschei­de­nen Beiträ­gen» und präzisiert: «Für alle angeschlosse­nen Arbeit­ge­ber im Kan­ton Aar­gau sind das etwa 300 000 Franken Mehrkosten jährlich.» Eine mit­tel­grosse Kirchge­meinde habe so etwa 3 000 Franken mehr pro Jahr aufzuwen­den.

…und teurere Sparbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Teur­er wird es beson­ders bei den 35 – 39-Jähri­gen sowie bei den 45 – 49-Jähri­gen. Für erstere zahlt der Arbeit­ge­ber kün­ftig 3,2 Prozent höhere Arbeit­ge­ber­beiträge (10,8 anstatt 7,6 Prozent), bei let­zteren sind es 3 Prozent (12,6 anstatt 9,6 Prozent). «Beträgt der ver­sicherte Lohn zum Beispiel 100 000 Franken, ergibt dies 3 000 Franken Mehrkosten bei den Spar­beiträ­gen bei 600 Franken Einsparun­gen bei den Risikobeiträ­gen – also net­to 2 400 Franken Mehrkosten pro Per­son im Alter zwis­chen 45 und 49 Jahren», so Ger­hard Ruff. Ein Blick ins Lohn­re­gle­ment der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau zeigt: Das Beispiel gilt für Seel­sorgeper­so­n­en mit Leitungsauf­gaben, teils aber auch für Pas­toralas­sis­ten­ten, Vikare und Kapläne (bei Pen­sum 100 Prozent).Bei den Arbeit­nehmern wird sich Mau­ri­tius ab kom­men­dem Jahr eben­falls auf dem Lohnzettel bemerk­bar machen. Am meis­ten trifft es die 45–49-Jährigen, die kün­ftig 2 Prozent mehr an Spar­beiträ­gen entricht­en müssen (8,4 anstatt 6,4 Prozent). Kom­pen­siert wer­den die höheren Spar­beiträge bei den Risikobeiträ­gen. Diese wer­den ab kom­men­dem Jahr für Arbeit­ge­ber um 0,6 Prozent­punk­te sinken (von 2,4 auf 1,8 Prozent), für Arbeit­nehmer um 0,4 Prozent­punk­te (von 1,6 auf 1,2 Prozent).

Noch kein Statement von den Kirchgemeinden

Die Anhebun­gen «wären angesichts der demografis­chen Entwick­lung des Ver­sichertenbe­standes unver­mei­dlich gewe­sen und tra­gen dem neuen Lohn­re­gle­ment der Lan­deskirche Rech­nung», heisst es in einem Infor­ma­tion­ss­chreiben an die Ver­sicherten. «Im Ver­gle­ich mit anderen Wirtschaft­szweigen ver­läuft die Lohnen­twick­lung nun vor allem zwis­chen dem 35. bis zum 50. Alter­s­jahr», erk­lärt Astrid Seglias, Geschäfts­führerin bei Mau­ri­tius. «Die Erhöhung der Beiträge erfol­gt mit 35 und 45 Jahren. Danach bleiben die Beiträge für den Arbeit­nehmer und Arbeit­ge­ber bis zur Pen­sion­ierung gle­ich und wer­den nicht mehr erhöht. Bish­er erfol­gte die Erhöhung der Beiträge mit 40 und 50 Jahren.».Die höheren Spar­beiträge hat­ten sich bere­its vor anderthalb Jahren abgeze­ich­net, als das Pen­sion­skassen­fu­sion­spro­jekt der Öffentlichkeit erst­mals vorgestellt wor­den war (Hor­i­zonte berichtete). Philipp Sut­ter von der BERAG AG, der Geschäftsstelle der St. Hein­rich-Stiftung und kün­ftig auch der Mau­ri­tius Pen­sion­skasse, erk­lärte damals gegenüber Hor­i­zonte: Wenn die Renten auf dem aktuellen Niveau gesichert wer­den sollen, dann gehe das let­ztlich nur mit höheren Spar­beiträ­gen. Reg­u­la Baur, damals noch Geschäfts­führerin der Pen­sion­skasse der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau zeigte sich skep­tisch: «Angesichts dro­hen­der Steuer­aus­fälle, bed­ingt durch den Mit­glieder­schwund in der Römisch-Katholis­chen Kirche, dürfte sich die Finanzierung ohne­hin schwieriger gestal­ten.» Inwieweit die Kirchge­mein­den als Arbeit­ge­ber den neue Vor­sorge­plan mit den beschriebe­nen Mehrkosten als trag­bar eracht­en, ste­ht noch aus. Man habe die ver­schick­ten Unter­la­gen noch nicht genau studiert, hiess es bei ver­schiede­nen Anfra­gen gegenüber Hor­i­zonte.

Teilzeitarbeitende und Kapitalbezüger profitieren

Wer prof­i­tiert nun von der neuen Kasse? Zunächst ein­mal jene, die bei einem Stel­len­wech­sel vom Aar­gau in die Region Basel wech­seln und umgekehrt. Der Pen­sion­skassen­wech­sel fällt kün­ftig weg. Weit­er Teilzeitar­bei­t­ende mit Klein­pensen. «Bis anhin wur­den Per­so­n­en mit einem Jahre­seinkom­men unter 21 150 Franken nicht in der Pen­sion­skasse ver­sichert», erk­lärt Astrid Seglias. Neu berück­sichtigt die Ein­trittss­chwelle den Beschäf­ti­gungs­grad.Eben­falls prof­i­tieren dürften jene, die bei Alter­srück­tritt ihr Guthaben als Kap­i­tal beziehen möcht­en. Neu kann nicht mehr nur die Hälfte, son­dern das gesamte Guthaben bezo­gen wer­den. Eine inter­es­sante Option in Anbe­tra­cht der Tat­sache, dass mit den neuen Spar­beiträ­gen prozen­tu­al ein höheres Altersguthaben anges­part wer­den kann (750 gegenüber vor­mals 640 Prozent).Höhere Renten dürften allerd­ings nicht resul­tieren: «Der Umwand­lungssatz (Anmerkung der Redak­tion: Aktuell liegt er bei der Pen­sion­skasse Mau­ri­tius bei 6 Prozent) dürfte weit­er sinken, was let­ztlich zu tief­er­en Renten führt», glaubt Franz-Beat Schwere, Mit­glied der Kirchenpflege Wet­tin­gen mit Ressort Finanzen.

Sonderlösung für die Basler Versicherten

Eine spezielle Lösung bietet die neue Pen­sion­skasse den Ver­sicherten der Basler St. Hein­rich-Stiftung. Für diese hätte die Über­nahme des Mau­ri­tius Vor­sorge-Plans tief­ere Spar­beiträge und demzu­folge auch ein tief­eres Endal­tersguthaben bedeutet (750 anstelle von 915 Prozent).Im Infor­ma­tion­ss­chreiben an die Ver­sicherten heisst es darum: «Für alle per 31.12.2017 aktiv Ver­sicherten gilt weit­er­hin der Vor­sorge­plan der St. Hein­rich-Stiftung. Für neuein­tre­tende Ver­sicherte ab dem 1.1.2018 wird ein neuer Vor­sorge­plan zur Anwen­dung kom­men.»

Anlagepartner auf ethische Prinzipien verpflichtet

Während den Arbeit­ge­bern zumin­d­est das Vor­sorge-Regle­ment der Mau­ri­tius Pen­sion­skasse schon vor­liegt, müssen sich die Ver­sicherten noch gedulden. Ab Ende Dezem­ber sollen alle weit­er­führen­den Infor­ma­tio­nen auf www.mauritius-pensionskasse.ch zur Ver­fü­gung ste­hen, heisst es im Infor­ma­tions­brief an die Ver­sicherten und die angeschlosse­nen Arbeit­ge­ber. Neu werde man die Anlagepart­ner nominell auf ethis­che Anlageprinzip­i­en fes­tle­gen, erk­lärt Ger­hard Ruff. Dies auf Grund­lage ein­er Mit­glied­schaft im Schweiz­er Vere­in für ver­ant­wor­tungs­be­wusste Kap­i­ta­lan­la­gen (SVVK – ASIR). «Schon im Jahres­bericht 2015 haben wir eigens auf die ethis­chen Prinzip­i­en unser­er Anla­gen hingewiesen. Neu ist die explizite und über einen exter­nen Part­ner gewährleis­tete Ver­ankerung», erk­lärt Ger­hard Ruff.Im ersten Geschäft­s­jahr muss der Stiftungsrat der Mau­ri­tius Pen­sion­skasse neu gewählt und voraus­sichtlich verklein­ert wer­den. «Um die Akzep­tanz für die neue Vor­sorgeein­rich­tung zu sich­ern, sind zu Beginn all jene Lan­deskirchen dop­pelt im Stiftungsrat vertreten, welche den Über­gang mass­ge­blich mit­gestal­tet haben», erk­lärt Ger­hard Ruff.
Andreas C. Müller
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