Das Kirchenopfer, das am Muttertag aufgenommen wird, ist bestimmt für Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Bei den bewilligten Gesuchen wurden 2016 unterschiedliche Beträge an bedürftige Frauen und Familien im Kanton Aargau von über Fr. 50’000 ausbezahlt. Auf diese Weise konnte dadurch rasch und unbürokratisch Not gelindert werden. Ihre Zuwendung ist ein Zeichen von Solidarität gegenüber Menschen, denen es weniger gut geht.Dank Ihrer Unterstützung wird es weiterhin möglich sein, Menschen in Notlagen Hoffnung und Zuversicht zu schenken. Spendenkonto: AKF, Muttertagsfonds, 5430 Wettingen, PC 50–18985‑8. Gesuche an: AKF, Irène Wittlin-Steinmann, Sonnhaldensteig 15, 5070 Frick,
Die Schweizer Bischofskonferenz hat Weihbischof Josef Stübi per 1. Februar 2024 zum Präsidenten des Stiftungsrats des katholischen Hilfswerks Fastenak...
Kein Religionsunterricht mehr an den Primarschulen im Baselbiet? Das ist so nicht korrekt, erklärt Hanspeter Lichtin, Leiter der Fachstelle Religionspädagogik und spricht über d...