Das Blut Christi aus dem Aargau
- Die Deutsche Bischofskonferenz aktualisierte im Jahr 2014 ihre Messweinverordnung.
- Damit ist eine besondere Zulassung von Messweinlieferanten nicht mehr nötig.
- In der Schweiz fehlt eine entsprechende Regelung. Doch nun plädieren «oeku Kirche für die Umwelt» und das Liturgische Institut für lokal produzierte Messweine.
Zur Verwendung des Weines für die Eucharistiefeier sagt das Kirchenrecht: «Der Wein muss naturrein aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein.» (Can.924§3). Die «Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch» hält unter Ziffer 284 fest: «Der Wein für die Eucharistiefeier muss ‹vom Gewächs des Weinstockes› (vgl. Lk 22,18) stammen und naturrein, das heisst ohne Beimischung von Fremdstoffen sein.»
Artikel mit Echo
Im Herbst 2017 publizierte Horizonte einen Artikel zum Thema Messwein. Die darin erwähnte Tatsache, dass es in der Schweiz nur drei vom Bischof anerkannte Produzenten von Messwein gebe, rief die Aargauer Weinproduzenten auf den Plan. Der Branchenverband Aargauer Wein äusserte die Absicht, einen Wein aus Aargauer Produktion als Messwein zertifizieren zulassen. Josef Stübi, Domherr und Stadtpfarrer von Baden, zeigte Verständnis für das Anliegen der Aargauer Winzer und sagte gegenüber der Aargauer Zeitung: «Ich unterstütze dieses Anliegen und werde es demnächst im Bistum zur Sprache bringen.» Bis heute sei das Thema aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter verfolgt worden, sagt Roland Michel, Präsident des Branchenverbands Aargauer Wein, auf Anfrage. Doch wolle man im Laufe dieses Jahres in Sachen Aargauer Messwein einen Schritt weiterkommen. Nun aber könnte dieser Schritt hinfällig werden. Wenn nämlich in der Schweiz jene Aktualisierung vorgenommen wird, die in Deutschland bereits 2014 erfolgt ist.
Neuregelung in Deutschland
Die Deutsche Bischofskonferenz aktualisierte im Jahr 2014 ihre Messweinverordnung. Weil das weltliche Recht mittlerweile für eine gute Qualität des Weins sorge und die Beimischung von Fremdstoffen weitgehend verbiete, sei eine besondere Zulassung spezieller Messweinlieferanten nicht mehr notwendig. Dasselbe schreibt Josef-Anton Willa auf der Webseite des Liturgischen Instituts der deutschsprachigen Schweiz: «Da die Qualitätsanforderungen an Weine heute hoch sind, dürfte wohl jeder Qualitätswein die Messweinkriterien erfüllen.» Auch Aargauer Qualitätsweine erfüllen diese Kriterien.
Umdenken in der Schweiz
In der Schweiz fehlt eine Regelung wie in Deutschland. Deshalb gilt hier offiziell noch immer, was das Liturgische Institut auf seiner Webseite schreibt: «Für die Zulassung eines Weines als Messwein ist der Bischof zuständig.» Darum halten sich viele Pfarreien an die an sich überholte Tradition,nur approbierte Messweine zu verwenden. Doch das steigende Umweltbewusstsein veranlasst offenbar immer mehr Pfarreiverantwortliche zum Umdenken.
Von Rebbergen umgeben
Vor vier Jahren zeigte eine nichtrepräsentative aber aufschlussreiche Umfrage von Horizonte: Etwa die Hälfte der angefragten Aargauer Pfarreien verwendet einen offiziell approbierten Messwein, die andere Hälfte erklärte, sie setze einen Weisswein aus lokaler Produktion ein. Ein Gemeindeleiter meinte stellvertretend für viele andere: «Wir kennen die Regelung, aber es wäre Unsinn, Wein auswärts zu beschaffen, da wir von Rebbergen umgeben sind.» Die Schweiz solle dem deutschen Beispiel folgen, findet der Verein «oekuKirchenfürdieUmwelt»: «Aus ökologischer Sicht wäre es sinnvoll, auf lokale oder gar Bioweine zu setzen.»
Kurze Wege statt Import
Ähnlich äusserte sich Markus Ries, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Luzern, schon vor vier Jahren gegenüber Horizonte: «Die Regelung diente früher der Qualitätssicherung. Heute würde man wohl besser den Aspekt der kurzen Wege in den Vordergrund stellen.» Unterstützung erhält das Anliegen einer Neuregelung auch vom Liturgischen Institut der Deutschen Schweiz. «Eine ähnliche Regelung wie in Deutschland wäre eigentlich die sauberste Lösung», sagt Peter Spichtig. Der Theologe ist Sekretär der Liturgiekommission der Schweizer Bischofskonferenz SBK. In den vergangenen Jahren sei das Thema Messwein in der SBK zwar nicht diskutiert worden, so Spichtig weiter, aber er könne sich gut vorstellen, das Thema vor die Bischofskonferenz zu bringen. Auf diesem Weg könnten die Schweizer Bischöfe, dem deutschen Beispiel folgend, die Verwendung aller Qualitätsweine aus der Region für die Eucharistie auch explizit zulassen.