Mehr Geld für Kirchgemeinden und Mitfinanzierung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts
Die Herbstsynode der römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft
Die Synode hat einen Finanzausgleich zugunsten der Kirchgemeinden und die Mitfinanzierung eines interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle beschlossen. Zudem sicherte sie Mittel für ein christlich-jüdisches Projekt sowie Projekte, die die seelsorgerische Begleitung älterer Menschen fördern.
Ein wichtiges Traktandum der Herbstsynode ist das Budget für das kommende Jahr. Diskutiert wurde dabei an der Synode in Oberwil vor allem der Antrag der Prüfungskommission, für das Jahr 2025 einen Finanzausgleich vorzunehmen, bei dem die Kirchgemeinden nicht 50, sondern 62,5 Prozent des Kantonsbeitrags erhalten sollen und die Landeskirche somit 37,5 Prozent. Begründet wurde dies von der Prüfungskommission und verschiedenen Stimmen der Synodalen damit, dass das Vermögen der Landeskirche steige, während in einigen Kirchgemeinden das Geld knapp sei und unter anderem Mitarbeitende entlassen werden müssten. Der Kirchenrat argumentierte, dass im juristischen Sinne ein wichtiger Punkt nicht erfüllt sei: Es hätte keine Prüfung in den Kirchgemeinden gegeben, und so fehle die konkrete gesetzliche Grundlage, auf der die Synode einem solchen Antrag zustimmen könne. Es dürfe nicht nur ums Hörensagen gehen, so Corvini. Am Ende wurde der Antrag der Prüfungskommission trotzdem mit einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen angenommen.
Beschlossen wurde ausserdem die Mitfinanzierung eines noch zu errichtenden interdiözesanen Straf- und Disziplinargerichts in der Schweiz im Zuge der Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche. Ivo Corvini, Präsident des Landeskirchenrates, betonte, dass der Landeskirchenrat ein grosses Interesse daran habe, die Aufarbeitung auf diesem Wege zu unterstützen. Urs Brosi, der Generalsekretär der römisch-katholischen Zentralkonferenz (rkz), die dieses Gericht etablieren möchte, erläuterte, dass es dabei um die Finanzierung kirchlicher Aufgaben auf nationaler bzw. sprachregionaler Ebene gehe. Mit den bisherigen Mitteln sei dies nicht möglich, kleine, finanzschwache Kantonskirchen stiessen bei der Finanzierung an ihre Grenzen, sodass die rkz bei finanziell stärkeren um Unterstützung bittet.
Ein kirchliches Gericht sei deswegen nötig, da dieses über die reine, staatlich verhängte Strafe hinausgehen und zudem entscheiden könne, Personen aus dem Dienst zu entfernen. Ausserdem könne grenzverletzendes Verhalten, das keinen Straftatbestand darstellt, trotzdem geahndet werden. Auch Verjährungsfristen sind im Kirchenrecht länger, und so können auch Fälle behandelt werden, die vor staatlichen Gerichten bereits verjährt sind.
Die Synode stimmte mit grossem Mehr dafür, die Stiftung christlich-jüdische Projekte in den Jahren 2025 bis 2028 weiterhin mit 120 000 Franken zu unterstützen. Joseph Thali, selbst im Stiftungsrat, erläuterte die Arbeit des Projekts: Die Begleitung der Menschen, die beispielweise Veranstaltungen, Reisen und Bildungsarbeit im Kinder- und Jugendbereich planen und durchführen, mit dem Ziel, das Verständnis für das Judentum zu verbessern und den Dialog zwischen den Religionen zu fördern.
Das ökumenische Projekt Spiritualität und Seelsorge im Alter wird mit 95 000 Franken unterstützt. Das Geld wird verwendet, um Freiwillige darin auszubilden, alte Menschen zu begleiten und zu betreuen. Marlen Candreia, Präsidentin des Kirchgemeinderats in Laufen, gab zu bedenken, dass es in einigen Kirchgemeinden und Pastoralräumen bereits Angebote gebe, wie beispielweise die ökumenische Wegbegleitung Laufental-Dorneck-Thierstein, und sie hoffe, dass hier keine Konkurrenz entstehe. Michael Frei, Leiter Diakonie und kirchliche Sozialarbeit, betonte, dass eine Unterstützung bestehender Angebote mit angedacht sei.