Kirchliche Aufgaben gesamtschweizerisch angehen

Kirchliche Aufgaben gesamtschweizerisch angehen

Am 26. und 27. Juni 2015 tagen in Muri die Mit­glieder der Römisch-Katholis­chen Zen­tralkon­ferenz RKZ. Hor­i­zonte fragt nach der Bedeu­tung und den Auf­gaben der RKZ in der heuti­gen Zeit.Herr Kosch, Ende Juni tagt die RKZ in Muri Daniel Kosch: Im Aar­gau waren wir schon öfter. Die Lan­deskirche ist sehr gast­fre­undlich. Den Anlass für die Zusam­menkun­ft in Muri bot die dort ansäs­sige Bene­dict-Foun­da­tion, die der RKZ ihre Arbeit vorstellen will.Kaum jemand an der kirch­lichen Basis weiss eigentlich genau, was die RKZ tut. Ich habe auch nicht den Anspruch, dass alle Leute an der Basis mitver­fol­gen, was wir tun. Diese Men­schen engagieren sich in der Pfar­rei und lesen das Pfar­rblatt. Das ist wichtiger. Syn­oden­mit­glieder, Dekane und andere kirchen­poli­tisch Beschäftige soll­ten aber schon wis­sen, dass es uns gibt und was wir tun.Vor ein paar Monat­en hat die RKZ ihren Auftritt im Web über­ar­beit­et und posi­tion­iert sich dort als «gestal­tende Kraft», als «Garan­tin für Mehrw­ert» und «kom­pe­ten­ten Gesprächspart­ner» im Dia­log mit den Bis­chöfen und der Poli­tik. Was heisst das konkret? Wir engagieren uns bei der Verbesserung von kirch­lichen Struk­turen und helfen, Insti­tu­tio­nen zu schaf­fen, die Ausstrahlungskraft haben. So beispiel­sweise beim Zusam­men­schluss im kirch­lichen Aus­bil­dungs­bere­ich oder beim Auf­bau des neuen Katholis­chen Medien­zen­trums. Weit­er haben wir uns einge­set­zt, als in mehreren Kan­to­nen über die Abschaf­fung der Kirchen­s­teuer für juris­tis­che Per­so­n­en abges­timmt wurde. Ein weit­eres Beispiel ist unsere Sen­si­bil­isierungsar­beit nach dem Bun­des­gericht­surteil zum par­tiellen Kirchenaus­tritt.Was den Dia­log bet­rifft, dürfte wohl auch der Graben zwis­chen Bis­tum­sleitun­gen und Kirchen­ba­sis einiges abver­lan­gen. Ja, beispiel­sweise bei schwieri­gen Per­son­alentschei­den wie im Fall Röschenz. Wir haben ver­sucht, die Lehren daraus zu ziehen und sie zu kom­mu­nizieren. Wer öffentlich-rechtlich angestellt ist, hat auch bei einem kirch­lichen Amt­sen­the­bungsver­fahren Anspruch auf das rechtliche Gehör. Hand­kehrum kann es nicht sein, dass Leute ohne Auf­trag vom Bischof als Seel­sorg­er amten. Offen­sichtlich hat man für den Fall Bür­glen dazugel­ernt.Dazugel­ernt? Auch der Fall Bür­glen hat dem Image der Katholis­chen Kirche geschadet. Zurück bleibt sog­ar an der Kirchen­ba­sis mehr als nur ein fad­er Nachgeschmack. Das Ver­hält­nis der Reli­gion­s­ge­mein­schaften zur Gesellschaft, aber auch der Kirchen zum Staat ist ein inten­sives Diskus­sion­s­the­ma. Lei­der find­et die Diskus­sion nicht unter ein­fachen Vorze­ichen statt. Reli­gion wird als Bedro­hung wahrgenom­men. Hinzu kom­men interne Kon­flik­te, wo lib­erale und kon­ser­v­a­tive Auf­fas­sun­gen aufeinan­der prallen, beispiel­sweise beim The­ma Ehe und Fam­i­lie. Das kön­nen die RKZ oder die Lan­deskirchen nicht direkt bee­in­flussen.Wie erfol­gre­ich ist denn die RKZ? Der Dia­log mit der Bischof­skon­ferenz kon­nte deut­lich verbessert wer­den. Die Mit­glieder der RKZ fällen ihre Beschlüsse fast immer im Kon­sens und sind auch in nicht ganz ein­fachen Zeit­en bere­it, ihre Beiträge zu erhöhen, um die schweiz­erische Ebene zu stärken Das ist nicht zu unter­schätzen. Darüber hin­aus kommt es natür­lich darauf an, wie sehr wir es schaf­fen, die Kirche dazu zu befähi­gen, adäquat mit Her­aus­forderun­gen umzuge­hen.Was kön­nen Sie da tun? Wir kön­nen aufzeigen, dass die Kirchen in unser­er Gesellschaft eine kon­struk­tive und inte­gra­tive Kraft sind. Ein gross­es Prob­lem ist ja, dass immer weniger Leute über­haupt noch wis­sen, was Kirche über­haupt ist und tut.Und wie kann das geän­dert wer­den? Primär ist wichtig, was vor Ort in den Gemein­den passiert. Damit die Men­schen, die sich dort engagieren, über das nötige Rüstzeug ver­fü­gen, brauchen sie gute Aus- und Weit­er­bil­dun­gen. Da kommt unter anderem die RKZ ins Spiel.Über Finanzierun­gen, für die die Kan­ton­alkirchen immer mehr Geld aufw­er­fen müssen, um das Fas­tenopfer zu ent­las­ten. Funk­tion­iert das? 1971, im Grün­dungs­jahr der RKZ, stell­ten wir etwas mehr als 300 000 Franken für pas­torale Auf­gaben zur Ver­fü­gung. Im Jahre 2018 wird die RKZ etwa 8 Mil­lio­nen Franken auf­brin­gen, der Pas­toral­beitrag fürs Inland von Fas­tenopfer reduziert sich bis dann auf 400 000 Franken.Und dies trotz sink­ender Mit­gliederzahlen der Lan­deskirchen? In den let­zten 40 Jahres ist es gelun­gen, die Beiträge in guten Zeit­en zu erhöhen und in schwieri­gen Zeit­en zu hal­ten. Das Bewusst­sein, dass viele kirch­liche Auf­gaben nicht mehr ein­fach lokal oder kan­ton­al gelöst wer­den kön­nen, nimmt langsam zu und damit auch die Bere­itschaft zur Zusam­me­nar­beit.Was, wenn die Lan­deskirchen nicht mehr zahlen kön­nen? Prob­lema­tisch ist es vor allem in jenen Kan­to­nen, wo von den Kirchge­mein­den wenig Geld auf die kan­tonale Ebene fliesst. In manchen inner­schweiz­er Kan­to­nen gehen nur etwa 7 Prozent aus den Kirchen­s­teuere­in­nah­men an die Lan­deskirche, im Aar­gau sind es etwa 13 Prozent. In Zürich ver­fügt die kan­tonale Ebene über 19 Prozent der Erträge. In Zukun­ft müssen die Kirchen wohl eher mit sink­enden Ein­nah­men rech­nen. Entsprechend müssen wir uns genauer über­legen, wo wir uns noch engagieren.Wo sehen Sie neb­st der Finanzierung weit­ere Her­aus­forderun­gen für die RKZ? Bei der Posi­tion­ierung in wichti­gen gesellschaftlichen Fra­gen. Aktuell sind beispiel­sweise die The­men PID und Pal­lia­tive Care. Hier haben wir das Prob­lem, dass das Gesund­heitswe­sen mehr und mehr für sich selb­st in Anspruch nimmt, «spir­i­tu­al Care» zu leis­ten. Möglich, dass es im Gesund­heitswe­sen nun genau gle­ich läuft wie in den Schulen und Psy­cholo­gen die Aufgeben der Seel­sorg­er übernehmen. Die Kat­e­ch­ese wurde in mehreren Kan­to­nen durch einen religiös-neu­tralen Reli­gion­skunde-Unter­richt aus der Schule gedrängt.»Bleibt noch das Ver­hält­nis zur Schweiz­er Bischof­skon­ferenz, das neu definiert wer­den soll. Ziel ist eine Zusam­me­nar­beit auf Augen­höhe, nach­dem die Schweiz­erische Bischof­skon­ferenz mit ihrem «Vademecum»vorab für sich definiert hat, wie sie sich die Zusam­me­nar­beit mit staatskirchen­rechtlichen Kör­per­schaften vorstellt. Eine Zusam­me­nar­beit basierend auf ein­er verbindlichen Vere­in­barung ist nur schon deshalb wichtig, weil man sich nicht über Finanzierungs­fra­gen ver­ständi­gen kann, ohne dass auch ein inhaltlich­er Dia­log stat­tfind­et. 
Andreas C. Müller
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