In Jahrhunderten gewachsen und bewährt

In Jahrhunderten gewachsen und bewährt

Für Ver­ständ­nis für die spezielle Sit­u­a­tion der Kirche Schweiz hat der Präsi­dent der Schweiz­er Bischof­skon­ferenz, Bischof Markus Büchel, bei der Begeg­nung mit Papst Franziskus gewor­ben. Die Schweiz ver­füge über ver­schiedene Kul­turen und Sprachen und die Kirche trage diesem Umstand Rech­nung.Unter Achtung der Ver­schieden­heit­en suche und wahre die Kirche die Ein­heit, sagte Markus Büchel in sein­er Ansprache bei der Begeg­nung mit dem Papst beim «Ad-Lim­i­na-Besuch» der Schweiz­er Bis­chöfe in Rom ver­gan­gene Woche. «Ad-lim­i­na-Besuch» wird eine kirchen­rechtliche Verpflich­tung der römisch-katholis­chen Bis­chöfe genan­nt. Diese besagt, dass die Bis­chöfe dem Papst in der Regel alle fünf Jahre einen per­sön­lichen Besuch abzus­tat­ten und dabei einen Bericht über den Zus­tand der jew­eili­gen Diözese zu geben haben.Fin­ger­spitzenge­fühl Bischof Markus Büchel wies auf die spezielle Sit­u­a­tion im Ver­hält­nis von Kirche und Staat hin. In vie­len Kan­to­nen organ­isiert sich die Kirche in einem «dualen Sys­tem». Die Pfar­reien und Diöze­sen seien im Zusam­men­spiel mit katholis­chen Kör­per­schaften öffentlichen Rechts. «Diese Form der Koop­er­a­tion zwis­chen Staat und Kirche ist in der Geschichte durch die Jahrhun­derte gewach­sen und entspricht der demokratis­chen und föder­al­is­tis­chen Staats- und Gesellschaft­sauf­fas­sung der Schweiz», betonte der Präsi­dent der Schweiz­erischen Bischof­skon­ferenz. Das Miteinan­der der hier­ar­chisch ver­fassten Kirche und der staatskirchen­rechtlichen Kör­per­schaften ver­lange in vie­len Bere­ichen» Fin­ger­spitzenge­fühl und grosse Dialog­bere­itschaft». Das Zusam­men­wirken sei dort eine Hil­fe, wo die Laien im Dienst der Kirche eine ihren Kom­pe­ten­zen und Fähigkeit­en angemessene Auf­gabe übernehmen. Sie ent­lasteten die Ordi­nar­i­ate und Pfar­reien von vie­len Ver­wal­tungs­fra­gen und von der Sorge um das Materielle. Voraus­set­zung sei aber immer die gegen­seit­ige Anerken­nung der Kom­pe­ten­zen.Kleines Europa Da die Kirchen­ho­heit in der Schweiz bei den Kan­to­nen liege, kön­nten die Organ­i­sa­tion­ssys­teme sehr ver­schieden sein. «Wenn wir die 26 Kan­tone der Schweiz mit ihren eige­nen Hoheit­en betra­cht­en, sind wir tat­säch­lich ein kleines Europa», meinte der Bischof. Bis heute sei es immer wieder gelun­gen, trotz Ver­schieden­heit die gemein­same Sendung zu sehen, an der Verbesserung der Struk­turen zu arbeit­en und als katholis­che Kirche auch eine gute Ökumene mit den Chris­ten der anderen Kon­fes­sio­nen zu pfle­gen. Dies gelte nicht nur für das Nebeneinan­der und öku­menis­che Miteinan­der in den Pfar­reien und Gemein­den, son­dern auch für die «grosse Durch­mis­chung der Kon­fes­sio­nen bis in die Ehen und Fam­i­lien hinein».Offen sein für die Anderen Bei allen Her­aus­forderun­gen dürfe nicht überse­hen wer­den, dass ger­ade «unser demokratis­ches und neu­trales Staatssys­tem auch Räume öffnet, die den Men­schen der ganzen Welt dienen». Der Bischof von St. Gallen wies darauf hin, dass ver­schiedene renom­mierte inter­na­tionale Organ­i­sa­tio­nen in der Schweiz ihren Sitz haben.Ein­ladung zum Besuch in der Schweiz Bischof Markus Büchel dank­te Papst Franziskus für seinen Ein­satz. Sein Beispiel habe bere­its vieles bewegt, sagte er. Der Mut und auch die Klarheit, die der Papst an den Tag lege, fordere dazu her­aus, im kirch­lichen, poli­tis­chen und wirtschaftlichen Han­deln den Men­schen und vor allem die Benachteiligten in die Mitte zu stellen und sich für Men­schen in Not aktiv einzuset­zen. Mit dem Weg der Fam­i­lien­syn­ode habe der Papst den Fokus auf ein The­ma gelegt, das für die Kirche wie für die Gesellschaft zen­tral sei. In der Schweiz habe die Befra­gung zur Fam­i­lie bis in die Pfar­reien hinein viel bewirkt. Der Bischof ver­band die Grüsse an den Papst mit ein­er Ein­ladung. Er betonte, dass sein Besuch in der Schweiz «alle ehren und freuen würde».   kipa Son­der­fall Schweiz Mit dem Miteinan­der der kirchen­rechtlichen und der staatskirchen­rechtlichen Struk­turen entste­ht eine soge­nan­nte «Dop­pel­struk­tur» oder eben ein «duales Sys­tem». Diese Form ist eine Schweiz­er Beson­der­heit und einzi­gar­tig in der katholis­chen Kirche. Die bei­den Struk­turen ste­hen in ein­er gewis­sen Span­nung zueinan­der: Eine gute Zusam­me­nar­beit zwis­chen den kirchen­rechtlichen und den staatskirchen­rechtlichen Orga­nen auf allen Ebe­nen ist von zen­traler Bedeu­tung für das kirch­liche Leben in der Schweiz. Auf gesamtschweiz­erisch­er Ebene pfle­gen die Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK) und die Römisch-Katholis­che Zen­tralkon­ferenz (RKZ) einen regen Dia­log über gemein­same Anliegen. Kirchen­rechtlichen Organe sind: Gesamtkirche, Schweiz­er Bischof­skon­ferenz (SBK), Bis­tum, Gen­er­alvikari­at (Bis­tum­sre­gion), Dekanat, Pas­toral­raum / Seel­sorgeein­heit, Pfar­rei. Teil der staatskirchen­rechtlichen Struk­tur sind: Römisch-Katholis­che Zen­tralkon­ferenz der Schweiz (RKZ), Zusam­men­schluss der kan­ton­alkirch­lichen Organ­i­sa­tio­nen des Bis­tums, Kan­ton­alkirch­liche Organ­i­sa­tio­nen (Lan­deskirche, Syn­ode, Kirchen­rat), Kirchge­meinde.    
Marie-Christine Andres Schürch
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