Im Namen der Bibel, der Gerechtigkeit und des Service public

Im Namen der Bibel, der Gerechtigkeit und des Service public

Die Revi­sion des Radio- und Fernse­hge­set­zes aber auch die Ein­führung ein­er Erb­schaftss­teuer sor­gen für kon­tro­verse Diskus­sio­nen. Befür­worter und Geg­n­er führen dabei aller­lei ins Feld, sog­ar die Bibel. Kirch­liche Kreise votieren für bei­de Vor­la­gen. Bei der Erb­schaftss­teuer stützt sich die Argu­men­ta­tion auf die christlich ori­en­tierte Sozialethik, bei der RTVG-Revi­sion hofft man auf eine langfristige Sicherung des Ser­vice pub­lic, von dem auch religiöse Sendun­gen abhän­gen.Die Ini­tia­tive für eine bun­desweite Erb­schaftss­teuer zugun­sten der AHV wie auch der Vorschlag zur Revi­sion des Radio- und Fernse­hge­set­zes wurde in den Medi­en bere­its kon­tro­vers disku­tiert. Wie immer, wenn es um Steuern und Gebühren geht, stellt sich die Frage, inwieweit diese gerecht­fer­tigt und gerecht sind. Hier­bei prallen jew­eils reflexar­tig die bei­den derzeit dominieren­den Staat­sauf­fas­sun­gen aufeinan­der, wie auch Thomas Wal­li­mann-Sasa­ki vom Sozialin­sti­tut der Katholis­chen Arbeit­er­be­we­gung der Schweiz bestätigt: «Auf der einen Seite haben wir jene, die in Anlehnung an Adam Smith den Staat, über­haupt die Gemein­schaft, lediglich als Summe von Einzelin­di­viduen sehen und der Auf­fas­sung sind, dass sich der Staat so wenig als möglich in die Belange des Gemein­wohls einzu­mis­chen habe. Ein möglichst freier Markt regle das Wohl aller bess­er als staatliche Inter­ven­tion.» Demge­genüber stün­den Auf­fas­sun­gen wie die christlich ori­en­tierte Sozialethik, die davon aus­ge­hen, dass Priv­i­legien und Tal­ente im Leben per se ungerecht verteilt seien und sich der Wert ein­er Gesellschaft darin zeige, wie gut es jenen gehe, die am wenig­sten haben.Die Bibel als Stein­bruch Thomas Wal­li­mann-Sasa­ki kri­tisiert indessen eine weit ver­bre­it­ete Argu­men­ta­tion­ss­chiene aus kirch­lichen Kreisen, wonach sich eine Erb­schaftss­teuer als gerechte Steuer allein schon bib­lisch begrün­den lässt. «Die Bibel als Stein­bruch zu gebrauchen, dünkt mich der falsche Ansatz», so der Sozialethik­er. «Hinge­gen lässt sich eine Erb­schaftss­teuer vom Gerechtigkeit­side­al her gut begrün­den, das die Kirche ver­tritt. Dem­nach verpflichtet Besitz zum Teilen, ins­beson­dere wenn es sich um eine Erb­schaft han­delt, also qua­si Geld, das man geschenkt erhält.»Gefan­gene des Wun­schdenkens Geschenkt? Geld und andere Ver­mö­genswerte wie Unternehmen und Immo­bilien, die aus der eige­nen Fam­i­lie stam­men? Für viele Men­schen sind das Werte, die allen Fam­i­lien­mit­gliedern schon immer gehört haben, lediglich samt der damit ver­bun­de­nen Ver­ant­wor­tung für die näch­sten Gen­er­a­tio­nen übergeben wur­den? Vor dem Hin­ter­grund ein­er der­ar­ti­gen Auf­fas­sung muss ein­leucht­en, weshalb die Idee ein­er Besteuerung der Nach­fol­geregelung zu Wider­stän­den führt, während hinge­gen die Besteuerung eines Lot­terie-Gewinns als unum­strit­ten erscheint. Let­zter­er gilt in den Augen der meis­ten Men­schen tat­säch­lich als Geschenk, als Gewinn, der einem zufällt. Thomas Wal­li­man-Sasa­ki meint demge­genüber allerd­ings, dass der Wider­stand gegenüber ein­er Erb­schaftss­teuer ganz andere Ursachen hat: « Das Prob­lem ist das­selbe wie bei den Mietern und Haus­be­sitzern. Nur weil die Leute glauben, sie wür­den dere­inst auch ein­mal Wohneigen­tum besitzen, reden sie der Poli­tik der Hau­seigen­tümer das Wort. Dabei trifft die Erb­schaftss­teuer ja erst Ver­mö­gen und Schenkun­gen ab ein­er Höhe von 2 Mil­lio­nen Franken. 90 Prozent der Bevölkerung sind davon nicht betrof­fen. Ich glaube, ein Grossteil der Schweiz­erin­nen und Schweiz­er hat keine Ahnung, wie es um die Ver­mö­gensverteilung in unserem Land eigentlich bestellt ist.»Geleit­et von mythen­genährten Überzeu­gun­gen Und wie ste­ht es mit dem Reflex gegen weit­ere Reg­ulierun­gen und Steuern? Der über Mythen genährte Wider­stand gegen die Steuervögte? Begrün­det sich die Oppo­si­tion gegen eine Erb­schaft­s­teuer zudem nicht auch in der Auf­fas­sung, dass eine im Ver­gle­ich zum übri­gen Europa kom­fort­able Steuer­be­las­tung den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz und damit den Wohl­stand aller mit­garantiert? «Eine Steuer ist ja im Grunde keine Zwangsab­gabe – auch wenn das vie­len Men­schen als das erscheint», meint Thomas Wal­li­mann-Sasa­ki. «Steuern sind vielmehr Aus­druck dafür, dass wir nur gemein­sam unsere Gesellschaft auf­bauen und unter­hal­ten kön­nen», meint der Sozialethik­er.Gibt es gerechte Steuern? Bei der Diskus­sion um die Ein­führung ein­er jeden neuen Steuer oder Gebühr stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit diese gerecht ist? Gibt es gerechtere und weniger gerechte Steuern? Ist eine indi­rek­te Steuer wie die Mehrw­ert­s­teuer eine gerechtere Steuer? «Ein voll­ständig gerecht­es Steuer­sys­tem gibt es nicht, wir leben ja auf der Welt und nicht im Him­mel», meint Thomas Wal­li­mann-Sasa­ki. «Auch eine Mehrw­ert­s­teuer belastet kleinere Einkom­men stärk­er als jene der Besserver­di­enen­den. Aber sie macht alle Kon­sum­ieren­den an der Kasse gle­ich.» Anders sähe es bei der Revi­sion des Radio- und Fernse­hge­set­zes aus, meint der Leit­er des KAB-Sozialin­sti­tuts. «Gerechter wäre, da ja alle betrof­fen sind, wenn die Höhe dieser Abgabe sich nach der Höhe des Einkom­mens richt­en würde.»Kampf­sprache und Stig­ma­tisierung Bei der Revi­sion des Radio- und Fernse­hge­set­zes von ein­er Steuer zu sprechen, find­et hinge­gen Charles Mar­tig beden­klich. «Das ist die Kampf­sprache des Gewer­be­ver­ban­des, genau­so wie die Stig­ma­tisierung der SRG als „Staatssender“, was sach­lich falsch ist. Die SRG ist als ein Vere­in organ­isiert», meint der Direk­tor des Katholis­chen Medien­zen­trums und Mit­glied des Pub­likum­srates der SRG in der Deutschschweiz. Für Charles Mar­tig ist klar: Bei Annahme der Vor­lage wird es für den Einzel­nutzer gün­stiger. Da prof­i­tieren alle Haushalte, weil die Gebühren um 50 Franken gesenkt wer­den.» Gewiss gäbe es Über­schnei­dun­gen, doch dem trage die Vor­lage Rech­nung. «Wer beispiel­sweise in einem Alter­sheim wohnt, ist von der Gebühr befre­it.»Beden­kliche Stel­lvertre­ter­diskus­sion Egal, ob die RTVG-Vor­lage angenom­men wird oder nicht: Für kirch­liche Medi­en ändert sich grund­sät­zlich nichts. Das Katholis­che Medien­zen­trum, obschon es TV- und Radiosendun­gen pro­duziert, erhält nichts aus dem öffentlichen Gebühren­fonds. In die Bresche sprin­gen die katholis­che Medi­enkollek­te, Kirchen­s­teuern der Lan­deskirchen sowie Beiträge von Fas­tenopfer, die fürs Inland zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Prob­lema­tisch sei jedoch die «Stel­lvertre­ter­diskus­sion», die aktuell rund um die Vor­lage geführt werde, meint Charles Mar­tig. «Da hat sich eine Lob­by gebildet, die den Auf­trag der SRG grund­sät­zlich in Frage stellt.» Das wiederum könne Auswirkun­gen auf die Pro­duk­tion von religiösen Sendun­gen haben, ist der Direk­tor des Katholis­chen Medien­zen­trums überzeugt. «Wir arbeit­en mit der SRG zusam­men und sind daran inter­essiert, dass die Finanzierung dieser Insti­tu­tion sta­bil bleibt. TV-Über­tra­gun­gen von Gottes­di­en­sten sind finanziell sehr aufwendig und wür­den mit Sicher­heit unter Druck ger­at­en, wenn bei den Sub­ven­tio­nen an die SRG ges­part wird. Betrof­fen wären wahrschein­lich auch andere Sende­for­mate.»Angst der Medi­en­häuser vor Konkur­renz Die Ursache für die aktuelle Diskus­sion sieht Charles Mar­tig im wirtschaftlichen Druck, dem die grossen Ver­lagshäuser im Zuge des aktuellen Medi­en­wan­dels aus­ge­set­zt sind. «Die Vor­würfe laut­en dahinge­hend, dass die SRG mit­tels Gebühren­gelder im Inter­net Konkur­ren­zange­bote auf­baut. Entsprechend die Kri­tik an der Vor­lage. Zuerst soll über den Auf­trag der SRG disku­tiert wer­den, erst später über die Gebühren. Fak­tisch geht es aber nun zuerst um die aus­re­ichende Finanzierung der SRG.» 
Andreas C. Müller
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