Für Got­tes­dien­ste ändert sich noch nichts

Für Got­tes­dien­ste ändert sich noch nichts

Der Bun­des­rat hebt ab mor­gen Don­ners­tag die Home­of­ficepflicht und die Kon­takt­qua­ran­tä­ne auf. Aus Sicht der Regie­rung lässt die Situa­ti­on in den Spi­tä­lern die­sen Schritt zu. An der Zer­ti­fi­kats­pflicht für Got­tes­dien­ste ändert sich aber vor­erst nichts, schreibt das Katho­li­sche Medi­en­zen­trum kath.ch auf sei­nem News­por­tal. Für Got­tes­dien­ste gel­te also wei­ter­hin: Neh­men weni­ger als 50 Per­so­nen teil, gilt kei­ne Zer­ti­fi­kats­pflicht. Bei reli­giö­sen Ver­an­stal­tun­gen ab 50 Per­so­nen gel­ten aller­dings die glei­chen Vor­ga­ben wie für ande­re Ver­an­stal­tun­gen: Der Zugang ist auf gene­se­ne oder geimpf­te Per­so­nen beschränkt (2G-Regel). Das Tra­gen einer Mas­ke in einer Kir­che oder einer ande­ren Kult­stät­te ist wei­ter­hin obli­ga­to­risch. Seit dem 22. Janu­ar müs­sen kei­ne Kon­takt­da­ten mehr erho­ben wer­den. Für die übri­gen Berei­che gilt sogar, zusätz­lich zu 2G, je nach­dem wei­ter­hin eine Test­pflicht. Dies dort, wo die Mas­ke nicht getra­gen oder nicht am Tisch geges­sen und getrun­ken wer­den kann, etwa an Blas­mu­sik­pro­ben oder in Clubs. Dort braucht es zusätz­lich einen nega­ti­ven Test. Per­so­nen, deren Imp­fung, Auf­frisch­imp­fung oder Gene­sung nicht län­ger als vier Mona­te zurück­liegt, sind von die­ser 2G-plus-Test­pflicht ausgenommen.

Christian Breitschmid
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