Diese Kollekten schützen Priester und Sozialstaat

Diese Kollekten schützen Priester und Sozialstaat

  • Nach dem Bet­tag­sopfer für Seel­sorg­er und Pfar­reien in Not­la­gen wird am 29. Sep­tem­ber für Priester und Diakone in finanzieller Not gesam­melt.
  • «Finanzielle Härtefälle» und «ausseror­dentliche Aufwen­dun­gen»: Ver­ste­hen die Gläubigen jew­eils, wofür die Kollek­ten im Gottes­di­enst aufgenom­men wer­den? Wird das aus­re­ichend erklärt? Hor­i­zonte hat nachge­fragt: Antworten gibt’s im Video zu diesem Beitrag.
 Son­ntag für Son­ntag geht in der Kirche der Klin­gel­beu­tel um. Wer oder was mit den Opfer­gaben der Gläu­bi­gen unter­stützt wird, das bes­timmt für rund die Hälfte der Samm­lun­gen die Kirche vor Ort. Für jeden zweit­en Son­ntag im Kirchen­jahr gibt die Diözese vor, wofür die Kollek­te erhoben wird.

Kollekte für in Not geratene Priester und Diakone

Am 29. Sep­tem­ber soll in den Gottes­di­en­sten gesam­melt wer­den «für finanzielle Härte­fälle und ausseror­dentliche Aufwen­dun­gen». In den Erk­lärun­gen zur Kollek­te schreibt der Gen­er­alvikar des Bis­tums Basel, Markus Thürig: «Der Bischof ist kirchen­rechtlich verpflichtet, Priester und Diakone seines Bis­tums, die in finanzielle Not ger­at­en, zu unter­stützen.»Wer sich die Kollek­ten­liste ein­mal genauer anschaut, wird fest­stellen, dass neben vie­len kar­i­ta­tiv­en Hil­f­swerken auch diverse Male die Seel­sor­gen­den selb­st unter­stützt wer­den. Das kann deren Aus­bil­dung betr­e­f­fen, zum Beispiel mit dem St. Josef­sopfer für Stipen­di­en an zukün­ftige Priester, Diakone und The­ologin­nen und The­olo­gen oder mit den Kollek­ten für das Priestersem­i­nar und die The­ol­o­gis­che Fakultät in Luzern. Auch «für die geistliche Begleitung der zukün­fti­gen Seel­sorg­er und Seel­sorg­erin­nen des Bis­tums Basel» wird gesam­melt. Ger­at­en Priester, Diakone und Seel­sor­gende in ihrem Beruf in finanzielle Nöte, dann unter­stützt sie das «Bet­tag­sopfer» oder das «Diöze­sane Kirchenopfer für finanzielle Härte­fälle und ausseror­dentliche Aufwen­dun­gen».

Für Seelsorgende und Vorsorge

Wer in der Schweiz lebt und arbeit­et, ist durch oblig­a­torische Ver­sicherun­gen bei Unfall oder Krankheit und nach der Pen­sion­ierung finanziell abgesichert. Das war aber nicht immer so. Gen­er­alvikar Markus Thürig erk­lärt: «Das Bis­tum ist für Priester ver­ant­wortlich, die von den Sozialver­sicherun­gen im Alter nicht leben kön­nen, weil zum Beispiel ihre Haup­tar­beit­szeit noch vor der Ein­führung der Sozialver­sicherun­gen stat­tfand, weil sie lange im Aus­land tätig waren und/oder den Dienst im Bis­tum erst in fort­geschrit­ten­em Alter aufgenom­men haben.»Nun nimmt zwar die Zahl der­jeni­gen Seel­sorg­er, die nicht mehr in den Genuss der vollen Sozialver­sicherungsleis­tun­gen kom­men, von Jahr zu Jahr ab, aber deswe­gen darf auf die weit­ere Äuf­nung des Sol­i­dar­itäts­fonds nicht verzichtet wer­den. Fabi­an Berz, Per­son­alver­ant­wortlich­er des Bis­tums Basel, erk­lärt, warum: «Auf Grund des Priester­man­gels sind wir in der Schweiz immer mehr auf aus­ländis­che Priester angewiesen. Wir waren bish­er sehr zurück­hal­tend bei Priestern aus Nicht-EU-Län­dern, die schon weit über 40 Jahre alt waren. Wenn ein Priester aus einem Drit­twelt­land viele Jahre in der Schweiz arbeit­et und das Pen­sion­salter erre­icht, vielle­icht sog­ar krank wird und Pflege braucht, dann kön­nen wir ihn doch nicht ein­fach wieder in sein Heimat­land zurückschick­en. Da wird dieser Fonds eben sin­nvoll. Damit übern­immt die Kirche ihre Ver­ant­wor­tung und ent­lastet auch unser soziales Sys­tem.»

Wissen die Gläubigen eigentlich, wofür gesammelt wird?

 

Not ist manchmal selbstverschuldet

Für alle, die am 15. und 29. Sep­tem­ber ihren Obo­lus zugun­sten notlei­den­der Seel­sorg­er entrichtet haben oder noch entricht­en wollen, sei nochmals betont, dass es sich beim Bet­tag­sopfer um einen Sol­i­dar­itäts­beitrag für Seel­sorg­er und Pfar­reipro­jek­te in der ganzen Schweiz han­delt — einge­zo­gen und ver­wal­tet von der Inländis­chen Mis­sion (IM). Der Sol­i­dar­itäts­fonds der Diözese Basel, zu der ja auch der Kan­ton Aar­gau gehört, ist auss­chliesslich für Priester, Diakone und alle Seel­sorg­er bes­timmt, die ihre Auf­gabe im Auf­trag von Bischof Felix Gmür erfüllen. «Aktuell sind es nur ger­ade noch zwei Priester, die wir aus dem Fonds unter­stützen», ver­rät Fabi­an Berz. «Bei­de leben in einem Pflege­heim und haben wed­er eine Pen­sion­skasse, noch AHV. Sozial­hil­fe erhal­ten sie auch nicht. Durch die Beiträge aus dem Fonds und von der Inländis­chen Mis­sion erhal­ten sie die Pflege, die sie brauchen.»Natür­lich kommt es auch vor, dass ein Seel­sorg­er aus eigen­em Ver­schulden in finanzielle Nöte gerät. «Es gibt Priester», sagt Fabi­an Berz, «die sich aus falsch ver­standen­er Sol­i­dar­ität von Bet­tlern regel­recht aus­nehmen lassen.» In solchen Fällen oder auch, wenn etwa ein pen­sion­iert­er Priester in ein­er zu grossen Woh­nung lebe, helfe es schon, wenn man die Finanzen saniere, indem man die Leben­sum­stände anpasse und die Aus­gaben kon­trol­liere. «Den­noch wer­den solche Kollek­ten weit­er­hin nötig sein, denn nicht in allen Kan­to­nen der Schweiz funk­tion­iert das duale Sys­tem so wie in den Bistümern Basel, Chur und St. Gallen. Vor allem in Neuen­burg und Genf, mit deren absoluter Tren­nung von Kirche und Staat, oder im Tessin und im Wal­lis, wo es kein duales Sys­tem gibt, ist man auf die Unter­stützung durch Spenden angewiesen.»
Andreas C. Müller
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