Diese Kollekten schützen Priester und Sozialstaat
- Nach dem Bettagsopfer für Seelsorger und Pfarreien in Notlagen wird am 29. September für Priester und Diakone in finanzieller Not gesammelt.
- «Finanzielle Härtefälle» und «ausserordentliche Aufwendungen»: Verstehen die Gläubigen jeweils, wofür die Kollekten im Gottesdienst aufgenommen werden? Wird das ausreichend erklärt? Horizonte hat nachgefragt: Antworten gibt’s im Video zu diesem Beitrag.
Sonntag für Sonntag geht in der Kirche der Klingelbeutel um. Wer oder was mit den Opfergaben der Gläubigen unterstützt wird, das bestimmt für rund die Hälfte der Sammlungen die Kirche vor Ort. Für jeden zweiten Sonntag im Kirchenjahr gibt die Diözese vor, wofür die Kollekte erhoben wird.
Kollekte für in Not geratene Priester und Diakone
Am 29. September soll in den Gottesdiensten gesammelt werden «für finanzielle Härtefälle und ausserordentliche Aufwendungen». In den Erklärungen zur Kollekte schreibt der Generalvikar des Bistums Basel, Markus Thürig: «Der Bischof ist kirchenrechtlich verpflichtet, Priester und Diakone seines Bistums, die in finanzielle Not geraten, zu unterstützen.»Wer sich die Kollektenliste einmal genauer anschaut, wird feststellen, dass neben vielen karitativen Hilfswerken auch diverse Male die Seelsorgenden selbst unterstützt werden. Das kann deren Ausbildung betreffen, zum Beispiel mit dem St. Josefsopfer für Stipendien an zukünftige Priester, Diakone und Theologinnen und Theologen oder mit den Kollekten für das Priesterseminar und die Theologische Fakultät in Luzern. Auch «für die geistliche Begleitung der zukünftigen Seelsorger und Seelsorgerinnen des Bistums Basel» wird gesammelt. Geraten Priester, Diakone und Seelsorgende in ihrem Beruf in finanzielle Nöte, dann unterstützt sie das «Bettagsopfer» oder das «Diözesane Kirchenopfer für finanzielle Härtefälle und ausserordentliche Aufwendungen».
Für Seelsorgende und Vorsorge
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, ist durch obligatorische Versicherungen bei Unfall oder Krankheit und nach der Pensionierung finanziell abgesichert. Das war aber nicht immer so. Generalvikar Markus Thürig erklärt: «Das Bistum ist für Priester verantwortlich, die von den Sozialversicherungen im Alter nicht leben können, weil zum Beispiel ihre Hauptarbeitszeit noch vor der Einführung der Sozialversicherungen stattfand, weil sie lange im Ausland tätig waren und/oder den Dienst im Bistum erst in fortgeschrittenem Alter aufgenommen haben.»Nun nimmt zwar die Zahl derjenigen Seelsorger, die nicht mehr in den Genuss der vollen Sozialversicherungsleistungen kommen, von Jahr zu Jahr ab, aber deswegen darf auf die weitere Äufnung des Solidaritätsfonds nicht verzichtet werden. Fabian Berz, Personalverantwortlicher des Bistums Basel, erklärt, warum: «Auf Grund des Priestermangels sind wir in der Schweiz immer mehr auf ausländische Priester angewiesen. Wir waren bisher sehr zurückhaltend bei Priestern aus Nicht-EU-Ländern, die schon weit über 40 Jahre alt waren. Wenn ein Priester aus einem Drittweltland viele Jahre in der Schweiz arbeitet und das Pensionsalter erreicht, vielleicht sogar krank wird und Pflege braucht, dann können wir ihn doch nicht einfach wieder in sein Heimatland zurückschicken. Da wird dieser Fonds eben sinnvoll. Damit übernimmt die Kirche ihre Verantwortung und entlastet auch unser soziales System.»
Wissen die Gläubigen eigentlich, wofür gesammelt wird?
Not ist manchmal selbstverschuldet
Für alle, die am 15. und 29. September ihren Obolus zugunsten notleidender Seelsorger entrichtet haben oder noch entrichten wollen, sei nochmals betont, dass es sich beim Bettagsopfer um einen Solidaritätsbeitrag für Seelsorger und Pfarreiprojekte in der ganzen Schweiz handelt — eingezogen und verwaltet von der Inländischen Mission (IM). Der Solidaritätsfonds der Diözese Basel, zu der ja auch der Kanton Aargau gehört, ist ausschliesslich für Priester, Diakone und alle Seelsorger bestimmt, die ihre Aufgabe im Auftrag von Bischof Felix Gmür erfüllen. «Aktuell sind es nur gerade noch zwei Priester, die wir aus dem Fonds unterstützen», verrät Fabian Berz. «Beide leben in einem Pflegeheim und haben weder eine Pensionskasse, noch AHV. Sozialhilfe erhalten sie auch nicht. Durch die Beiträge aus dem Fonds und von der Inländischen Mission erhalten sie die Pflege, die sie brauchen.»Natürlich kommt es auch vor, dass ein Seelsorger aus eigenem Verschulden in finanzielle Nöte gerät. «Es gibt Priester», sagt Fabian Berz, «die sich aus falsch verstandener Solidarität von Bettlern regelrecht ausnehmen lassen.» In solchen Fällen oder auch, wenn etwa ein pensionierter Priester in einer zu grossen Wohnung lebe, helfe es schon, wenn man die Finanzen saniere, indem man die Lebensumstände anpasse und die Ausgaben kontrolliere. «Dennoch werden solche Kollekten weiterhin nötig sein, denn nicht in allen Kantonen der Schweiz funktioniert das duale System so wie in den Bistümern Basel, Chur und St. Gallen. Vor allem in Neuenburg und Genf, mit deren absoluter Trennung von Kirche und Staat, oder im Tessin und im Wallis, wo es kein duales System gibt, ist man auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen.»