Die Lindenbergkapelle wird nicht profaniert
Bild: © Anne Burgmer

Die Lindenbergkapelle wird nicht profaniert

Sitzung der 176. Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt

Die Synode der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (RKK BS) hat eine Profanierung der Lindenbergkappelle im Zuge einer Umnutzung des Areals am Lindenberg nach einer langen Diskussion abgelehnt.

Der Antrag des Kirchen­rates zur Pro­fanierung der Lin­den­bergkapelle im Hattstät­ter­hof sorgte für eine ein­stündi­ge und dur­chaus hitzige Diskus­sion unter den Syn­odalen.

Im Zuge der Umnutzung des Are­als am Lin­den­berg sollen Räum­lichkeit­en, in denen sich momen­tan die Ver­wal­tung befind­et, frei und als Ertragsliegen­schaft genutzt wer­den. In der freige­wor­de­nen Etage in «attrak­tiv­er Lage» sollen Woh­nun­gen entste­hen, die ver­mi­etet wer­den. Kirchen­rat­spräsi­dent Chris­t­ian Griss stellte einen «Verdich­tungs- und Opti­mierungs­plan» für die verbleiben­den genutzten Räum­lichkeit­en vor.    

In der anschliessenden Diskus­sion wurde zum einen bemän­gelt, dass der Ablauf der Pla­nung und die Infor­ma­tion darüber nicht fach­män­nisch von­stat­tenge­gan­gen seien. Zum anderen ent­bran­nte eine Debat­te über den Antrag, ob die Kapelle im Are­al pro­faniert wer­den solle, oder nicht. Die Frak­tion St. Clara, die die Kapelle nutzt, sagte, es gäbe für sie keinen Ersatz für die Kapelle, wohinge­gen sie nach eigen­er Inau­gen­schein­nahme der Örtlichkeit­en an anderen Stellen Raumeinsparungspoten­zial ent­deckt hätte und somit die Pro­fanierung als nicht nötig ansieht. Zudem wur­den Bedenken geäussert, dass ihr die Kapelle nach einem solchen Entscheid nicht mehr im heuti­gen Umfang zur Ver­fü­gung ste­he.

Mar­tin Föhn, Jesuit und gel­ern­ter Land­wirt, optierte, sich ein­er Meta­pher aus der Land­wirtschaft bedi­enend, dafür, die Kapelle zu pro­fanieren, im bildlichen Sinne «zurück­zuschnei­den», damit etwas Neues entste­hen könne, das am Ende grössere Früchte trage.

Am Ende der Diskus­sion, nach­dem sich mehrere Syn­odale und Kirchen­ratsmit­glieder dafür und dage­gen aus­ge­sprochen hat­ten, waren die Syn­odalen der Mei­n­ung, dass eine Pro­fanierung nicht nötig sei, um den Raum der Kapelle mul­ti­funk­tion­al nutzen zu kön­nen. Wenig­stens im let­zten Punkt, der mul­ti­funk­tionalen Nutzung, herrschte Einigkeit. Der Antrag auf Pro­fanierung wurde am Ende mit 12 Stim­men (10 Ja, eine Enthal­tung) abgelehnt.

Sollen kirchliche Dienste etwas kosten?

Eben­falls Diskus­sions­be­darf gab es beim The­ma «Tar­ife für Nicht-Pfar­reiange­hörige, welche kirch­liche Dien­ste in Anspruch nehmen». Der Anzug von Sacré Cœur zielte darauf ab, eine Preis­liste für die Dien­stleis­tun­gen der Pfar­reien der RKK BS auszuar­beit­en, die verpflich­t­end bei Inanspruch­nahme durch Nicht-Pfar­reiange­hörige herange­zo­gen wer­den soll.

Für den Kirchen­rat hielt Pfar­rer Ste­fan Kemm­ler dage­gen und argu­men­tierte, dass die Gründe, warum jemand kein/e Pfarreiangehörige/r sei, sehr divers seien und ein solch­es Regle­ment daher nicht hil­fre­ich sei. Er plädierte dafür, den Anfra­gen­den lieber die Kosten trans­par­ent zu machen und dann um eine Spende zu bit­ten. Er erin­nerte ausser­dem daran, dass für kirch­liche Dien­ste keine Preise ver­langt wer­den dürften.

Ins­ge­samt wur­den die Syn­odalen sich einig, dass es nicht darum gin­ge, sakra­men­tale und spir­ituelle Dien­ste zu vergüten, son­dern lediglich Kosten aufzuführen, die durch die Nutzung von Infra­struk­tur entste­hen. Es kon­nte sich darauf geeinigt wer­den, dass eine Richtlin­ie aus­gear­beit­et wer­den soll, die von den Pfar­reien zu Rate gezo­gen wer­den kann, es sich aber nicht um ein oblig­a­torisches Regle­ment han­deln soll.

Dem Änderungsantrag, dass der Kirchen­rat ein nicht-verpflich­t­en­des Regle­ment ausar­beit­en soll, stimmten die Syn­odalen gross­mehrheitlich zu.

Weiterhin Unterstützung für die Offene Kirche Elisabethen

Keine Diskus­sion gab es darüber, die offene Kirche Elis­a­bethen (OKE) auch weit­er­hin finanziell zu unter­stützen. Frank Lorenz, der Leit­er der OKE betonte in seinem Plä­doy­er, dass die OKE die Ökumene, die der RKK BS am Herzen liege, lebe und die katholis­che Soziallehre, Näch­sten­liebe und Akzep­tanz in zeit­gemässen For­men prak­tisch umset­ze. Damit leiste sie einen Beitrag zur Präsenz der Kirche in ein­er urba­nen Gesellschaft. Für den Antrag des Kirchen­rates zur Ver­längerung des Ver­trags zwis­chen dem Vere­in Offene Kirche Elis­a­bethen und der RKK BS bis 31. Dezem­ber 2027 gab es gross­mehrheitlich Zus­tim­mung.

Eben­falls diskus­sion­s­los wurde der Antrag zur Über­führung der Liegen­schaft Riehen­torstrasse 3 ins Finanzver­mö­gen, mit der Zielset­zung ein­er Wohn­liegen­schaft, mit grossem Mehr angenom­men.

Eine Pfarrei in BS wächst

Bezüglich der Kirchenaus­tritte fol­gte auf das von Kirchen­rat­spräsi­dent Chris­t­ian Griss als «Annus hor­ri­bilis» beze­ich­nete Jahr 2023 ein Jahr 2024, in dem sich die Aus­tritte wieder bei einem Schwund von cir­ca 2 Prozent eingepen­delt haben. Das Entspreche der Rate aus den Jahren vor 2023. Einzig eine Pfar­rei ist gewach­sen – die ital­ienis­chsprachige Mis­sion San Pio X. Sie verze­ich­net einen drit­tel aller Neuein­tritte in der gesamten RKK BS.

Die Syn­ode der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Land­schaft

94 Abge­ord­nete bilden das Lan­deskirchen­par­la­ment der Römisch-katholis­chen Kirche im Kan­ton Basel-Land­schaft. Sie starten mit Herzblut in die neue Leg­is­latur.

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Bild: © Susanne Salvi
Redaktion Lichtblick
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