«Bezie­hungs­sta­tus unbe­kannt», damit soll auch die Kir­che leben
Bild: KI-gene­riert

«Bezie­hungs­sta­tus unbe­kannt», damit soll auch die Kir­che leben

Menschen im Dienst der katholischen Kirche erleben Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer gewählten Lebensform. Das soll sich ändern, fordert die Römisch-katholische Zentralkonferenz. Die Kampagne «Privat ist privat» der Allianz Gleichwürdig Katholisch soll dabei helfen.

«Sie sind ja geschie­den. Sind Sie an der Schei­dung schuld?» Stel­len Sie sich vor, die­se Fra­ge wür­de Ihnen beim Vor­stel­lungs­ge­spräch gestellt. Eini­gen Men­schen, die von der katho­li­schen Kir­che ange­stellt wer­den woll­ten oder es schon sind, wur­den sol­che Fra­gen gestellt. Auch Fra­gen zu pri­va­ten Wohn­ver­hält­nis­sen oder zur sexu­el­len Ori­en­tie­rung soll­ten beant­wor­tet wer­den. Mit die­ser Art von Dis­kri­mi­nie­rung muss Schluss sein, for­dert die AGK: «Pri­vat ist privat».

Die Römisch-Katho­li­sche Zen­tral­kon­fe­renz (RKZ) for­der­te die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz auf, anzu­er­ken­nen, dass das pri­va­te part­ner­schaft­li­che Leben, aus­ser im Fall des ver­pflich­ten­den Zöli­bats, weder für die Anstel­lung noch bei der Ent­schei­dung über eine Kün­di­gung eine Rol­le spie­len dür­fe. Seel­sor­gen­de berich­te­ten von über­grif­fi­gen und beschä­men­den Fra­gen und Mass­nah­men durch die Bis­tums­lei­tung und for­der­ten, dass die Mis­sio – die bischöf­li­che Beauf­tra­gung zum Ver­kün­di­gungs­dienst – unab­hän­gig von der Lebens­form ver­lie­hen wer­den sol­le. Die­se For­de­rung wur­de in den Kir­chen­syn­oden von Luzern und Zürich auf­ge­nom­men und wird aktu­ell von der Schwei­ze­ri­schen Bischofs­kon­fe­renz geprüft.

Betrof­fe­nen eine Stim­me geben

Die AGK sam­melt Geschich­ten von Mit­ar­bei­ten­den der katho­li­schen Kir­che, die auf­grund ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung oder Part­ner­schafts­form Dis­kri­mi­nie­rung oder Benach­tei­li­gung erfah­ren haben. Dabei geht es zum Bei­spiel um Men­schen, denen Zustän­di­ge der Kir­che davon abge­ra­ten hat­ten, eine kirch­li­che Anstel­lung anzu­neh­men, oder denen die Berufs­ein­füh­rung bzw. die Zulas­sung zum Stu­di­um sogar ver­wei­gert wurde.

Sie wur­den gefragt, ob sie als Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber im Ein­stel­lungs­ver­fah­ren unpas­sen­de Fra­gen zu ihrer Lebens­wei­se beant­wor­ten muss­ten, ob sie in ihrer Arbeit ein­ge­schränkt oder zur Geheim­hal­tung ihrer Part­ner­schaft gezwun­gen wur­den. Geplant ist eine öffent­li­che Kam­pa­gne, bei der die Schil­de­run­gen der Men­schen prä­sen­tiert wer­den. Die AKG bie­tet den­je­ni­gen, die sich gemel­det haben, ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten von der anony­mi­sier­ten Dar­stel­lung bis hin zu einem per­sön­li­chen Auf­tritt. Die bis­he­ri­gen Gesprä­che zeig­ten laut AGK, dass Dis­kri­mi­nie­rungs­er­fah­run­gen oft tief­grei­fend wirk­ten und die Betrof­fe­nen das kirch­li­che System als repres­siv erle­ben. Um die Betrof­fe­nen zu schüt­zen, hat die AGK sich dafür ent­schie­den, exem­pla­ri­sche Aus­sa­gen sechs ver­schie­de­nen vir­tu­el­len Figu­ren in den Mund zu legen.

Auch wei­ter­hin sam­melt die AGK Geschich­ten von Betrof­fe­nen. Mit ihren Fly­ern und den dar­auf abge­bil­de­ten vir­tu­el­len Figu­ren möch­te sie Betrof­fe­ne zur Ver­net­zung und Unter­stüt­zung ermu­ti­gen. Als kon­kre­te Hand­lung sei­tens der Kir­che erwar­tet die AGK, dass die Bischö­fe, ähn­lich wie im Bis­tum Lim­burg und Bis­tum Aachen, auf arbeits­recht­li­che Dis­zi­pli­nie­rung im Kon­text sexu­el­ler Ori­en­tie­rung und Lebens­ge­stal­tung ver­zich­ten. Sie betont, dass dabei aus­schliess­lich zivil­recht­lich lega­le Lebens­ent­wür­fe gemeint sind, das heisst kon­sens­ba­sier­te Bezie­hun­gen und Wohn­si­tua­tio­nen wie zum Bei­spiel gleich­ge­schlecht­li­che Bezie­hun­gen, nicht ver­hei­ra­te­te Paa­re, geschie­de­ne Men­schen, Patch­work­fa­mi­li­en oder Wohngemeinschaften.

Redaktion Lichtblick
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