Amtliche Publikation der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Mellingen

Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege und des Kirchenpflegeprä­sid­i­ums sowie der Syn­odalen vom 29. Novem­ber 2026 für die Amtspe­ri­ode 2027–2030; Auss­chrei­bung und Aufruf weit­er­er Inter­essentin­nen und Inter­essen­ten

Am 29. Novem­ber 2026 find­et die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege und des Kirchenpflegeprä­sid­i­ums sowie der Syn­odalen für die Amtspe­ri­ode 2027–2030 statt. Im ersten Wahl­gang kann jede in der Kirchge­meinde stimm­berechtigte Per­son gültige Stim­men erhal­ten.

Wahlvorschläge sind von min­destens 10 Stimm­berechtigten der Kirchge­meinde zu unterze­ich­nen und beim Prä­sid­i­um der Finanzkom­mis­sion bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahlt­ag (d.h. bis am 16. Okto­ber 12.00 Uhr) einzure­ichen.

(§ 29a Gesetz über die poli­tis­chen Rechte;
§ 21a Verord­nung über die poli­tis­chen Rechte)

Das erforder­liche For­mu­lar kann bei der Kirchge­mein­de­v­er­wal­tung / beim Pfar­reisekre­tari­at bezo­gen wer­den.

Mellin­gen, im Juli 2026

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